STADT-FÜR-ALLE-NACHRICHTEN (02/03 2013)

Wer nicht lesen will, kann hören! Zumindest diese „Stadt für Alle“ – Nachrichten bei RDL

ARMUT ABGESCHAFFT!
Armut und Ausgrenzung nehmen in Europa zu, nicht aber in Deutschland, wenn man der Bundesregierung glauben schenken will: Erst wurden die Lohnstückkosten mit den Hartz-Gesetzen (SPD/Grüne) in den Keller getrieben (niedrige Löhne sind „Ausdruck struktureller Verbesserungen am Arbeitsmarkt“) und nun definiert und zensiert die jetzige Bundesregierung (CDU/FDP) einfach mal Armut weg. Der neue „Armuts- und Reichtumsbericht“ ist veröffentlicht. Die Empörung der Hartz-Koalition ist Wahlkampfgetöse und unglaubwürdig. Denn es „müsste die Kritik auf die kapitalistisch verfasste Gesellschaft zielen, die Armut für viele ebenso hervorruft wie Reichtum für Wenige“, so Peter Nowak.

ZWANGSRÄUMUNG IN BERLIN
Die „unsichtbare Hand des Marktes“ und des Staates zeigt sich mal wieder in Form von 815 PolizistInnen und einer Gerichtsvollzieherin, die im dritten Anlauf die Zwangsräumung (trotz 500 Demonstrierenden) mittels Schlagstock, Pfefferspray, Hubschrauber und List in Berlin am 14. Februar durchboxten. Die von der Zwangsräumung betroffene fünfköpfige Familie Gülbol bedankte sich bei den Menschen, die sich solidarisch gezeigt haben – auch wenn sie nun geräumt sind: „Der Kampf geht weiter gegen diese Ungerechtigkeit“.

IN SPANIEN IMMER ERFOLGREICHER
In Spanien hat der Widerstand gegen Zwangsräumung eine längere Tradition (wir berichteten) und ist angesichts der unvorstellbaren Zahl (400.000 Räumungen in Spanien seit Beginn der Krise) von Zwangsräumungen auch noch verständlicher und nötiger. Am 18. Februar zum Beispiel mussten Gerichtsvollzieher und Polizei in A Coruña unverrichteter Dinge wieder abziehen. Menschen hatten sich an die Türe gekettet und blockiert, die Feuerwehr verweigerte die Ketten und die Tür aufzubrechen.
Ebenso wurde die Regierung mit etwa 1,5 Millionen Unterschriften, dazu gezwungen, sich mit einer Gesetzesinitiative gegen Zwangsräumung auseinanderzusetzen. So wie der Gerichtshof der Europäischen Union (EuG) die Rechtspraxis der Zwangsräumungen für unrechtmäßig erklärt.
Bei einer Aktion (28.2.) der Plattform der Hypothekengeschädigten (PAH) wurde mit 200 Menschen die Bankzentrale der Banco Popular in Barcelona besetzt, um so unter anderem gegen 40 anstehende Zwangsräumungen zu protestieren.
Wie meinte Manoli Cortés (66) aus Sevilla: „Ältere Frauen, die Häuser besetzen – das ist das neue Markenzeichen Spaniens“.

VERDRÄNGUNG MACHT KRANK
Gentrifizierung schlägt sich auf die Gesundheit nieder. So zeigt eine Studie der US-Gesundheitsbehörde (cdc.gov) bei von Verdrängung Betroffenen Personen eine kürzere Lebenserwartung, höheres Krebsrisiko und Kindersterblichkeit, höhere Wahrscheinlichkeit von Asthma, Diabetes und Herz- und Gefäßerkrankungen.

30% SIND GENUG!
In Spanien werden in den Protesten um hohe Mieten und Zwangsräumungen Forderungen nach einer „Sozialmiete“ laut, die bei 30% des Haushaltseinkommen liegen soll laut. Die Forderung nach 25% sind genug, gab es ja auch schon in Freiburg durch WiM.
Und hierzulande wird diskutiert, ob es auf den Märkten (genau: Denkt denn eigentlich irgendwer auch mal an die armen Märkte!) einen „Anfang von Preisübertreibungen“ gebe. Wie bitte: Also es reicht schon lang!
Das Bedürfnis nach Wohnraum müsste, wie es bei der Bildung propagiert wird, uneingeschränkt für alle zugänglich sein.

INSTANDBESETZUNG IN MÜNCHEN YOUTUBE- HIT
Mit einer vorübergehend Instandbesetzung mit Hip-Hop Blasmusikkapelle wurden eine Wohnung beispielhaft renoviert. Das gesamte Gebäude, im Besitz der Stadt München, soll abgerissen werden. Das Video dazu ist mit mehr als 134.000 Aufrufen innerhalb kurzer Zeit ein youtube-Hit geworden. youtube.com/v/tBk2HdyuzB0

MIETWAHNSINN IN STUTTGART
In Stuttgart fand am 7. März eine Demo „Wohnen bezahlbar machen und Mietpreisexplosion stoppen“ statt. Aus Freiburg gab es für diese Demo auch ein Grußwort. Was hier die FSB ist, heißt dort die städtische Wohnungsgesellschaft (SWSG) Ursel Beck von der Mieter/Bürgerinitiative Hallschlag meinte hierbei: „Das einzige Mittel um was zu verändern ist, dass die Mieter sich wehren und hier ein Aufstand machen.“ (rdl.de)

[Fr] MIETWAHNSINN
Ein privater Vermieter in Zähringen verlangte einen Einkommensnachweis (netto) über 1900€, um in den Genuss seiner Wohnung für 500€ (ca. 40qm) zu kommen. Dem gegenüber stehen 39 Prozent der Erwerbstätigen, die in BaWü mit Nettolöhnen von max. 1300 Euro auskommen müssen. Die in Freiburg, der „Hauptstadt des Niedrigeinkommens“, noch geringer ausfallen. rdl.de

[Fr] MIETWAHNSINN II:
Das Sozialgericht Freiburg kommt in einem aktuellen Urteil gegen eine Bezieherin von ALG II zu folgenden Erkenntnissen: Trotz des gesundheitsgefährdenden Schimmelbefalls in ihrer Wohnung könne sie sich nicht auf „die körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs.2 S. 1 GG“ berufen. Eine teilweise Kostenübernahme für eine fachgerechte Schimmelrenovierung könne nicht bewilligt werden, „zumal es der Klägerin freisteht, sich eine andere Wohnung zu suchen“.

[Fr] TAG IN LANDWASSER
Erst vor kurzem hat der Finanzminister 11.000 bundeseigene Wohnungen an die TAG verkauft. Der Immobilien-Dealer TAG, der in Landwasser schon länger Wohnungen besitzt, lässt seine Wohnungen weiter vergammeln. Herunterfallende  Fassadenteile sollen von Gerüsten aufgefangen werden. Report Mainz berichtet darüber und sprach mit Mieterinnen aus Landwasser.

EXISTENZMINIMUM BLEIBT!
In einem Urteil des LSG Bayern wurde klar gestellt, dass das Taschengeld im Asylbewerberleitsuntgsgesetzt zum Existenzminimum gehört und nicht gekürzt werden darf. Es mehren sich die Urteile, wonach das Existenzminimum (also auch im ALG II) nicht durch Sanktionen unterschritten werden darf. Endlich mal ein gutes Signal, meist sind Verschärfungen erst im Flüchtlingsbereich durchgesetzt worden um sie dann Jahre später auf Erwerbslose anzuwenden, vielleicht gibt es auch eine andere Richtung.
Ein höheres Existenzminimum das nicht, auch nicht durch Sanktionen, unterschritten werden kann., fordert die Initiative www.menschenwuerdiges-existenzminimum.org

[Fr] Versammlungsfreiheit
Die Versammlungsfreiheit muss in Freiburg immer wieder durchgesetzt werden. Die Anti-Atomgruppe in Freiburg wehrte sich gerichtlich gegen die Einschränkungen, die das „Amt für öffentliche Ordnung“ mittels eines umfangreichen Auflagenkatalogs mal wieder gemacht hatte: Keine Trommeln, kein Megafon und immer freie Sicht auf die Schaufenster der Konsummeile. Im nachhinein wurde diese Auflagen für rechtswidrig erklärt, was das Amt wohl nicht daran hindert, es bei der nächsten Gelegenheit wieder zu versuchen.
Ebenso wehren sich AnwohnerInnen gegen die Stadt, die beim letzten 1. Mai mit Hilfe von Allgemeinverfügungen das traditionsreiche 1. Mai-Straßenfest im Stadtteil Grün zu verhindern versuchte, gerichtlich.  (rdl.de)