Stadt-für-Alle-Nachrichten (Rückblick 15. September bis 15.Oktober 2024)

Stadt-für-Alle-Nachrichten (Rückblick 15. September bis 15.Oktober 2024)Nun sind sie wieder da, die „Stadt für Alle“ Nachrichten aus Freiburg und der Welt. Wer nicht lesen will, kann sie hier bei RDL nachhören.

[FR] TEURES STUDIWOHNEN
Der Studentenwohnreport 2024 vom Institut für deutsche Wirtschaft im Auftrag von MLP hat ergeben, dass ein WG-Zimmer in Freiburg mittlerweile über 500 € kostet. Eine etwa 30 qm große Wohnung 640 € pro Monat. Ausgewertet wurden Wohnungsannoncen, die 2023 in Freiburg, offenbar weil immer weniger umgezogen wird, um 20 % zurückgegangen sind.

MEHR WOHNGELD
Immer mehr Menschen in Deutschland beziehen Wohngeld. Auch aufgrund der Wohngeldreform gab es Ende 2023 80 % mehr Haushalte, die Wohngeld bekommen, als im Jahr zuvor. Von 1,8 auf 4,3 Milliarden Euro stiegen die Ausgaben von Bund und Land. Im Durchschnitt erhielten Wohngeldhaushalte 297 Euro im Monat. Für die besagten Haushalte ist das eine spürbare Unterstützung. Allerdings ist das Ganze der verkehrte Weg. Statt über das Wohngeld den Vermieter:innen ihre viel zu hohen Mieten zu subventionieren, sollte der Bund über Mietobergrenzen und die Bereitstellung von Sozialwohnungen für bezahlbare Mieten sorgen. In Freiburg, das dabei nicht allein sein dürfte, müssen Menschen zudem teilweise ein ganzes Jahr auf die Bearbeitung ihres sehr aufwendigen Wohngeldantrags warten.

KONTOGEBÜHREN FÜRS BÜRGERGELD VIEL ZU HOCH
Die Freiburger Sparkasse verlangt mittlerweile für ihr Basiskonto 9,90 € an Kontoführungsgebühren im Monat. Im Regelsatz des Bürgergelds sind allerdings im Rahmen der Kategorie „andere Waren und Dienstleistungen“, die insgesamt mickrige 44,93 € aufweist, wohl lediglich 1,82 € für Bankgebühren vorgesehen.

UNSICHERHEITSPAKET
Mit dem Asyl- und Sicherheitspaket wurden erneut eine Entrechtung von Schutzsuchenden und mehr Möglichkeiten für willkürliche Polizeikontrollen beschlossen. Der Ausschluss von jeglichen Sozialleistungen für Geflüchtete, für die nach der Dublinverordnung ein anderes EU-Land zuständig ist, ist offensichtlich verfassungswidrig: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“, entschied das höchste deutsche Gericht und untersagt damit Kürzungen unter das Existenzminimum. Die Folge der populistischen Entscheidung könnte massenhafte Obdachlosigkeit sein. Die beschlossene Erleichterung, sogenannte Waffenverbotszonen einzurichten und Messer, z.B. auch im ÖPNV, zu verbieten, gibt der Polizei die Möglichkeit, massenhaft verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Erfahrungsgemäß wird das zu noch mehr racial profiling durch die Polizei führen.

[FR] VERKEHRSBERUHIGUNG IN HASLACH?
Fuß- und Radentscheid und der alternative Verkehrsclub VCD setzen sich weiterhin für eine Verkehrsberuhigung der Carl-Kistner-Straße in Haslach ein. Ein Verkehrskonzept im Auftrag des Garten- und Tiefbauamtes mit verschiedenen Vorschlägen sieht u.a. die Sperrung der Brücke zwischen Weingarten und Haslach für den Autoverkehr vor. „So wie die Blaue Brücke heute als Aufenthaltsort geschätzt wird, könnte auch die Opfinger Brücke zur ‚Grünen Brücke‘ werden – ein Schmuckstück im Freiburger Stadtbild und ein Treffpunkt für alle Generationen“, schreibt der VCD.

[FR] UMWELTZONEN VERBESSERN MENTALE GESUNDHEIT
Um EU-Luftqualitätsgrenzen einzuhalten, wurden 2008 in Deutschland Umweltzonen eingerichtet. Dadurch, so eine Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung, seien die Feinstaubkonzentration um rund 10 % und die Stickstoffdioxid-Werte um etwa 15 % zurückgegangen. In der Folge seien Depressionen, Angststörungen und verschriebene Antidepressiva weniger geworden. Die Umweltzonen sollen in Deutschland demnach pro Jahr etwa 23.000 Fälle diagnostizierter Depressionen verhindert haben.

[FR] WENIGER AUTOPARKPLÄTZE
Der Freiburger Gemeinderat hat eine Änderung der Stellplatzsatzung auf den Weg gebracht. Zukünftig müssen in der innenstadtnahen Zone bei geförderten Bauprojekten nur noch 0,3 Parkplätze je Wohneinheit entstehen, bei „freifinanzierten“ 0,5. Weiter weg von der Innenstadt sind es 0,5 bzw. 0,8 Plätze. Am Tuniberg sind es 0,8 Plätze für Sozialwohnungen. Endlich gibt es dafür Vorgaben für Fahrradabstellplätze. Ein Platz je 30 qm Wohnfläche mit fest verankerten Abschließbügeln in einem verschließbaren Raum müssen demnach zukünftig nachgewiesen werden.

[FR] VERÖDETES STADTBILD
Die Badische Zeitung hat eine dpa Meldung übernommen, um Immobilienbesitzer:innen Tipps zu geben, wie sie gegen Graffiti vorgehen können. Das unerlaubte Besprühen einer Fläche sei Sachbeschädigung und damit eine Straftat. Die Polizei sei zu verständigen. Hauswände sollten unzugänglich gemacht werden. Darauf antwortet in seinem Newsletter der Kriminologe und Jura Professor Roland Hefendehl. „Der Straftatbestand der Sachbeschädigung ist weit, aber nicht so weit, wie die Badische Zeitung mit Schaum vor dem Mund behauptet. (…) Wenn etwas unerlaubt ist, geht damit nicht zwingend seine Strafbarkeit einher. Polizei und Strafantrag sind gewichtigen Fällen sozialschädlichen Verhaltens vorzubehalten. (..) Wer Hauswände versiegelt und unangreifbar macht, trägt zu einem verödenden Stadtbild bei, das Lebensfreude und Vielfalt nimmt. Vor dem Hintergrund drängender sozialer Aufgaben ist jede finanzielle Unterstützung von Hausgrundbesitzern durch die Gemeinde bei der Entfernung von Graffiti ein Skandal.“