Demontage des Sozialstaats

Keine Total-Sanktionen beim Bürgergeld!CDU und SPD haben sich auf drastische Änderungen beim Bürgergeld geeinigt. Dazu schreibt der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles: „Die Regelungen sind eine Demontage sozialer Sicherung mit der Brechstange. Durch massive Verschärfungen und verstärkten Druck auf Arbeitslose und Beschäftigte sollen der Niedriglohnsektor und prekäre Beschäftigung weiter ausgeweitet werden. Arbeitslose wie auch Beschäftigte sollen faktisch gezwungen werden, jede noch so schlecht bezahlte und unterqualifizierte Tätigkeit anzunehmen – unabhängig von Qualifikation, Zumutbarkeit oder Lebenssituation.“

Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen künftig persönlich beim Jobcenter vorsprechen, um zu prüfen, ob sie wirklich krank sind. Dieser Druck dürfte die Erkrankungen oftmals weiter verschlimmern. Die Sanktionsregelungen, so Tacheles, sind offen verfassungswidrig. „Anders als bei Hartz IV sind weder Sachleistungen noch der Schutz der Wohnung vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil 2019 unmissverständlich festgestellt:

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Diese Maßnahmen sind nicht nur ein Angriff auf Verfassungsrecht, Menschenrechte und -würde, sondern zugleich ein Angriff auf die Rechte der Beschäftigten und auf jede Form gesicherter, existenzsichernder Arbeit.“ Tacheles erklärt die einzelnen geplanten Änderungen: „Verpasst ein Leistungsempfänger auch nur EINEN einzigen Termin, kann das Jobcenter ‚durchregieren‘, indem es jedwede Verpflichtung per Verwaltungsakt festlegt. Es kann bestimmen, welche Eigenbemühungen die Person in welcher Häufigkeit mindestens zu erbringen hat und in welcher Form und Frist diese nachzuweisen sind. Ebenso kann bestimmt werden, dass der Leistungsbeziehende eine Arbeitsstelle, eine Ausbildung, ein gefördertes Arbeitsverhältnis oder einen Integrations- bzw. Sprachkurs aufzunehmen oder fortzusetzen hat.

Leistungsberechtigte, die einen ersten Termin im Jobcenter versäumen, werden unverzüglich zu einem zweiten Termin geladen. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, werden die Leistungen in Höhe von 30 Prozent gekürzt. Bleibt auch ein dritter Termin ungenutzt, werden die Geldleistungen komplett eingestellt.

Selbst, wenn Leistungsberechtigte sich beworben und nur die rechtzeitige Vorlage des Nachweises verpasst haben, können sie sanktioniert werden.

Und hier geht es NICHT um einen der viel diskutierten ‚Totalverweigerer‘, sondern um die alleinerziehende Mutter, deren Kind krank wurde, oder denjenigen, der für den Zugang zum Internet nur über ein Handy verfügt, das im falschen Moment kaputtgegangen ist, oder um einen Arbeitnehmer in Teilzeit, der spontan noch eine Schicht von einem kranken Kollegen übernommen hat, um ein höheres Einkommen zu erzielen. In all diesen Fällen ist nicht sicher, ob Mitarbeitende des Jobcenters die Ursache für einen verspätet eingereichten Nachweis der Eigenbemühung als wichtigen Grund anerkennen würden, um den Verzicht auf die drohende Sanktion zu rechtfertigen.
Mit der geplanten Neuregelung sollen die Unterkunftskosten ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs auf das 1½-fache der örtlichen Mietobergrenze begrenzt werden. Besonders dramatisch dürfte die geplante Regelung bei alten, kranken und behinderten Menschen, die oft keine Chance haben, eine Kostensenkung durchzuführen, ausfallen. In Verbindung mit dem geplanten rigiden, verfassungswidrigen Sanktionsrecht – mit ohnehin schon häufigen Leistungsversagungen wegen vermeintlich fehlender Mitwirkung und vorläufigen Zahlungseinstellungen – wird dies den Wohnungsmarkt für leistungsberechtigte Menschen weiter verschließen.

Wir möchten auch betonen, dass solche gesellschaftlich spaltenden Gesetze dazu führen werden, dass Menschen dauerhaft das Vertrauen in Regierung und Staat verlieren. Diese Regelungen sind mithin ein gefährlicher Schritt hin zur Demontage von Sozialstaat und Demokratie und müssen dringend verhindert werden.“