Sozialauftrag: Sozialmieter zahlen Marktmieten!?

Die Freiburger Stadtbau (FSB)

„(…) verfolg[t] in allen Geschäftsbereichen die Zurverfügungstellung von preiswertem Wohnraum im Stadtgebiet Freiburg, sowie die Versorgung einkommensschwacher Bevölkerungsteile, alleinerziehender Eltern, Arbeitsloser, Obdachloser und Jugendlicher“.

Diese an sich lobenswerten Ziele, die in der Satzung der FSB zu lesen sind, werden jedoch ständig durch politische Beschlüsse des Gemeinderates seit den 1990er Jahre in ihr Gegenteil verkehrt. So wird seit Jahrzehnten immer wieder argumentativ erneuert, dass die Mieten der im städtischen Besitz befindlichen Wohnungen an die marktüblichen Mieten „heranzuführen“ seien. Dabei verweist der Gemeinderat auf  die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) des Landes BaWü, die 1993 die Stadt Freiburg zu diesem Vorgehen verpflichtet hätte. Dieses Argument dient aber letztendlich nur dazu die eigene politische Verantwortung zu verschleiern: Die GPA selbst stellte im Juli 2012 richtig, dass keine verpflichtende Anweisung an die Stadt Freiburg erfolgt sei. Somit kann der Gemeinderat – sofern der politische Wille da ist – diese Entscheidung auch wieder aufheben.