Stadt-für-Alle-Nachrichten (Rückblick 15. September bis 15. Oktober 2023)

Stadt-für-Alle-Nachrichten (Rückblick 15. September bis 15. Oktober 2023)Nun sind sie wieder da, die „Stadt für Alle“ Nachrichten aus Freiburg und der Welt. Wer nicht lesen will, kann sie hier bei RDL nachhören.

[FR] STADTBAU ERHÖHT DIE MIETEN
Die Freiburger Stadtbau (FSB) erhöht zum ersten November mal wieder die Mieten. Rund 600 Haushalte sind betroffen. Die FSB spricht im gewohnten Neusprech von „Mietanpassungen“. Die betroffenen Wohnungen liegen in Haslach, Brühl-Beurbarung, Stühlinger und Mooswald, z.B. im Zehntsteinweg. Die Mieten steigen um bis zu 15 Prozent. Das Mietenbündnis fordert endlich den Beschluss aufzuheben, wonach die FSB-Mieten an den Mieterhöhungsspiegel angepasst werden. Der groß angekündigte Sozialbonus, der dafür sorgen sollte, dass zukünftig niemand über 30 Prozent seines Einkommens für die Miete aufwenden muss, bleibt ein Flop. Anfang Oktober profitierten von dem Instrument gerade einmal rund 100 Stadtbauhaushalte.

LEG: STARK STEIGENDE MIETEN
Einer der größten deutschen Immobilienkonzerne, LEG, hat angekündigt die Mieten stark zu erhöhen. Man wolle den rechtlichen Spielraum komplett ausschöpfen. Höhere Kosten und Zinsen dienen als Begründung. Der Konzern, der rund 167.000 Wohnungen vermietet und damit wohl über die Jahre viel Profit gemacht hat, jammert nun auch noch über Kappungs- und Mietpreisgrenze. Wir hätten einen Ausweg: Enteignen und Vergesellschaften.

[FR] ERFOLGREICHE KLAGE NACH „EIGENBEDARFSKÜNDIGUNG“
13 Jahre lang lebte ein Paar für gerade einmal 285 Euro kalt in einer Vier-Zimmer-Wohnung in der Klarastraße im Stühlinger. 2017 kam die Eigenbedarfskündigung. Anschließend folgte noch die Kündigung wegen Grundsanierung, die sich auch auf die ebenfalls im Haus befindliche Drei-Zimmer Wohnung bezog, die der Mann fragwürdigerweise mit zwei anderen als Büro nutzte. Mitte 2017 zog das Paar aus und bekam Kinder. Mit einer Zwischenstation zog die schließlich vier-köpfige Familie in eine 117-qm-Wohnung für 1288 Euro kalt. Und die Familie erfuhr, dass in der Klarastraße, anders als angegeben, die Tochter des Vermieters gar nicht eingezogen war, sondern ihre ehemalige Wohnung, erweitert durch das Dachgeschoss, nun für 2380 Euro bei Immoscout angeboten wurde. De facto ein vorgetäuschter Eigenbedarf, so dass eine entsprechende Klage am Amtsgericht Freiburg Erfolg hatte. Bis Ende 2023 wurde der Familie vom Amtsgericht 12.326 Euro Schadensersatz zugesprochen. Das Landgericht als nächste Instanz ließ interessanterweise durchblicken, dass es gegen eine zeitliche Begrenzung des Schadensersatzanspruchs bei vorgetäuschtem Eigenbedarf entscheiden würde. Schließlich einigten sich die Parteien aber auf eine abschließende Zahlung von 5000 €, die der Vermieter seinen ehemaligen MieterInnen zusätzlich zu den 12.326 Euro zahlen muss.

[FR] VERBESSERUNGEN BEIM FREIBURG PASS?
Der Freiburg-Pass soll durch kostenlose und deutlich ermäßigte Angebote den Einwohner:innen, die Bürgergeld, Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. Nutzen tun den Pass eher wenige, die Angebote sind nicht besonders umfangreich. Jetzt soll es Verbesserungen und mehr Werbung geben und auch Wohngeldempfänger:innen sollen berücksichtigt werden, evtl. auch Bafögempfänger:innen und Bundesfreiwilligendienstleistende. Die Linke Liste fordert: „Wer städtische Zuschüsse erhält, sollte auch ermäßigte Angebote bereithalten“.

DEUTSCHLAND TRITT MENSCHENWÜRDE MIT FÜSSEN
In den 90-er Jahren wurden rassistische Anschläge mit der Quasi-Abschaffung des Grundrechts auf Asyl belohnt. Jetzt ist die Entrechtung von Geflüchteten die Reaktion auf die Wahlerfolge der AfD. Der sogenannte Deutschlandpakt sieht eine Vielzahl von Schweinereien vor. So sollen z.B. Sachleistungen Geldleistungen ersetzen und damit die Entmündigung von Schutzsuchenden auf die Spitze getrieben werden. So könnten Menschen, die z.B. gezwungen sind in der Landeserstaufnahmestelle in Freiburg zu wohnen – -da das Arbeitsverbot in den ersten sechs Monaten bleibt, demnächst nicht nur nicht selber kochen und arbeiten, sondern auch nicht mehr selber entscheiden, was sie mit den mickrigen Sätzen des Asylbewerberleistungsgesetzes einkaufen. Diese Leistungen sollen in Gemeinschaftsunterkünften nach dem Willen der Ampel-Koalition gegen jede Menschlichkeit abgesenkt werden, obwohl das Bundesverfassungsgericht erst Ende 2022 entschied, dass eine Leistungskürzung für alleinstehende erwachsene Asylbewerber:innen in Sammelunterkünften um 10 Prozent verfassungswidrig ist. Verfassungswidrig dürfte auch der Plan sein, zur Identitätsfeststellung Schließfächer und Handys von Dritten zu durchsuchen. So hatte Anfang 23 das Bundesverwaltungsgericht die Auswertung von Handys geflüchteter Menschen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am Anfang des Asylverfahrens für rechtswidrig erklärt. Grundrechte, wie jenes der Unverletzlichkeit der Wohnung, werden weiter ausgehöhlt. Die Polizei soll auch Wohnungen oder Zimmer von unbeteiligten Dritten in einer Unterkunft betreten dürfen, um Menschen abzuschieben. Wer die Befürchtung hat, dass eine starke Migration die Wohnungsknappheit verstärkt, dem sei gesagt, dass diese nicht an Schutzsuchenden, sondern z.B. am fatalen Rückgang der Sozialwohnungen liegt.