Mieten runter, Deckel drauf– Bundesweiter Mietendeckel jetzt!

Mieten runter, Deckel drauf– Bundesweiter Mietendeckel jetzt!Ein bundesweites Bündnis fordert die Einführung eines Mietendeckels. Haustürgespräche darüber sollen dabei helfen, dass die Mieten rund um die Bundestagswahl zum Thema werden. Wir unterstützen die Forderung, weil es gerade in dieser Zeit wichtig ist, nicht in Schockstarre zu verfallen und wirksame Mittel gegen den Mietenwahnsinn zu entwickeln. Der Mietendeckel soll einen sechs-jährigen Mietenstopp beinhalten, der Mieterhöhungen verbieten würde. Für Neuvermietungen soll es Obergrenzen geben, die sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete (in Freiburg der Mietspiegel) orientieren. Bestehende Mieten, die höher als die Obergrenze sind, sollen auf die erlaubte Miete abgesenkt werden.
Die Wohnungskrise ist offenkundig: Die Mieten explodieren und sind schon jetzt für viele nicht mehr bezahlbar. Und es wird immer schlimmer. Doch die Mieten steigen nicht von alleine: Sie werden erhöht. Denn Vermieter*innen verdienen Geld damit, dass sie unsere Mieten erhöhen. Die Regierungen der letzten 20 Jahre haben nichts für uns Mieter*innen unternommen – das muss sich ändern. Um dem Mietenwahnsinn ein Ende zu setzen, fordern wir einen bundesweiten Mietendeckel.
Der Berliner Mietendeckel war die einzige Maßnahme der letzten Jahrzehnte, die in Berlin flächendeckend zu Mietsenkungen geführt hat. Er wurde 2020 eingeführt und 2021 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Grund dafür war keine inhaltliche Kritik. Das Gericht kippte den Mietendeckel nur, weil solch eine Maßnahme im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegt, nicht im Zuständigkeitsbereich des Landes Berlin. Für einen bundesweiten Mietendeckel bestünde die Gefahr einer Aufhebung aus demselben Grund also nicht.
Der Berliner Mietendeckel zeigte nach Angaben des Berliner Mietervereins deutliche Wirkung: Fast drei Viertel der Mieten in den betroffenen Wohnungen lagen unterhalb der bisherigen Marktmieten, wodurch Berlin in einer Zeit rasant steigender Mieten ein Signal gegen Verdrängung setzen konnte.
Eine der einzigen Maßnahmen, die bundesweit gegen überteuerte Mieten vorgeht, ist die Mietpreisbremse. Diese steht aktuell auf der Kippe, da sie im Mai 2025 voraussichtlich auslaufen soll. Doch selbst im Fall einer Verlängerung reicht die Mietpreisbremse nicht aus, um die Wohnungskrise in Deutschland zu lösen. Sie ist voller Schlupflöcher und muss zudem von den Mieter*innen selbst gezogen werden. Das stellt sie vor einige Hürden: Zunächst müssen die Mieter:innen überhaupt von dieser Möglichkeit wissen. Die Durchsetzung kann zudem einen finanziellen Aufwand durch Anwaltskosten bedeuten, den sich nicht alle Mieter*innen leisten können. Immer wieder fürchten Mieter*innen auch Schikane oder Eigenbedarfskündigungen durch ihre Vermieter*innen, wenn sie von ihrem Recht Gebrauch machen.
Auch rechtlich hat die Mietpreisbremse zahlreiche Schlupflöcher: Sie greift beispielsweise nicht bei Neubauwohnungen, nach Modernisierungen, bei möblierten Wohnungen uvm.
Viele befürchten, dass ein Mietendeckel zu weniger Bewegung auf dem Wohnungsmarkt führt, weil Mieter*innen in zu großen Wohnungen durch günstige Mietpreise keinen Anreiz zum Wohnunsgwechsel mehr haben. Doch das Gegenteil ist der Fall. Der Mietendeckel gilt für alle Wohnungen bundesweit. Er legt überall eine Maximalmiete fest. Ein Umzug in eine kleinere Wohnung würde also auch eine günstigere Miete bedeuten. Das entspannt den Wohnungsmarkt und macht es Menschen viel eher möglich, sich eine passende Wohnung zu suchen, wenn die Kinder aus dem Haus sind.
Ein Mietendeckel bremst das Interesse renditeorientierter Wohnungsunternehmen, die in den vergangenen 35 Jahren die Mietpreise in die Höhe getrieben haben. Bereits jetzt gehen die Investitionen solcher Unternehmen in ihre Bestände zurück, der Verfall ist vielerorts zu besichtigen. Je eher sie aus dem Markt verschwinden, desto besser! Im gleichen Umfang müssen Genossenschaften und Kommunen in die Lage versetzt werden, Bestände der kapitalmarktorientieren Unternehmen zu übernehmen, bezahlbar zu bauen und gemeinwohlorientiert zu vermieten. Die Regelungen über Vorkaufsrechte und eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit haben das sicherzustellen.