Verstöße gegen die Mietpreisbremse werden kaum verfolgt

Verstöße gegen die Mietpreisbremse werden kaum verfolgtDie Wohnung von Valerie Schult in der Lehener Straße im Stühlinger kostete 690 Euro warm und das für gerade einmal 22 qm. Sie lag damit über 30 Prozent über dem Mietspiegel. Nachdem Schult ihren Vermieter auf die Mietpreisbremse angesprochen hatte, erhielt sie von ihm eine ganz offenbar vorgeschobene Eigenbedarfskündigung.
Der Vermieter, ein leitender Angestellter eines großen Unternehmens für Maschinenbau im Schwarzwald, wird, so heißt es auf dem Blog von Valerie Schult, vermutlich etwa 7000 Euro brutto „verdienen“. Er hatte ihr erzählt, dass er gerade gemeinsam mit seiner Frau ein Haus gekauft hätten. Dass die Eigenbedarfskündigung nur vorgeschoben war, zeigte sich dann spätestens beim Auszug von Schult. Der folgende Name an der Tür, war nicht der des Vermieters.
Hätte sie ihren Vermieter lieber nicht auf den Verstoß ansprechen sollen?
„Feigheit führt nicht zu Gerechtigkeit. Wenn alle Freiburger*innen ihre Rechte kennen und anwenden würden, hätten wir nicht so ein Problem. In meinem Fall hat meine Vormieterin und meine Nachmieterin ihren Vermieter nicht auf die überhöhte Miete angesprochen. Wenn wir alle als Mieter*innen nicht den Mut besitzen, unser Recht einzuklagen, geht es uns als Kollektiv nicht gut. (…) Ihr seid im Recht!“ ermutigt Valerie Schult.
Sie meldete sich bei der Stadt Freiburg. Diese bestätigte zwar, dass es sich um einen Verstoß gegen das Mietspiegelgesetz und damit um eine eigentlich rechtswidrige Mietüberhöhung handelt. Allerdings müssen Betroffene nachweisen, dass sie keine billigere Wohnung anmieten konnten und der Vermietende diese Notlage ausgenutzt hat. Und so kommt dann die Erkenntnis: „Es gibt seit 2022 keinen Bußgeldbescheid wegen Mietwucher oder Mieterhöhung an einen Vermieter in der Stadt Freiburg”. Eine Strafanzeige, die die Stadt in einem anderen Fall gestellt hatte, wurde von der Staatsanwaltschaft abgewiesen.

Im Gespräch mit Radio Dreyeckland bemängelt Valerie Schult, dass die Stadt Freiburg sie gar nicht gefragt habe, ob sie sich bei der Anmietung der Wohnung in einer Notlage befunden habe, ob sie dafür Beweise habe. Der Vermieter wurde nicht angerufen, ein Bußgeld erst recht nicht verhängt. „Sie haben einfach gar nichts gemacht.“ Die Stadt Frankfurt geht da deutlich aktiver vor. Sie hat ein Gutachten erstellen lassen, das eine allgemeine Mangellage von verfügbaren Wohnraum attestiert. In Frankfurt reichen auch Indizien, dass der Mietzins unangemessen ist, um Mietüberhöhung zu verfolgen. „Frankfurt hat das Amt für Wohnungswesen mit Personal aufgestockt“, erklärt Schult und fordert das auch von der Stadt Freiburg. Diese könnte, wie Frankfurt, die Vermieter*innen beim Verdacht auf eine überhöhte Miete, einfach mal anrufen. „Das hat einen großen Effekt.“ Meistens gingen die Vermieter*innen mit der Miete runter, wenn jemand von einer offiziellen Stelle anruft, zeigten die Erfahrungen aus Frankfurt. Valerie Schult fordert, dass die Stadt extrem hohe Bußgelder bei Mietüberhöhung verhängen solle. „Freiburg darf nicht als Mekka für Investor*innen gelten.“ Man brauche eine abschreckende Wirkung. Das Wirtschaftsstrafrecht sehe eine Strafe von umgerechnet 50.000 Euro vor.
Der Fall zeigt, wie schwer es ist, selbst wenn man als Mieter*in ganz offensichtlich im Recht ist, dieses Recht auch durchzusetzen. Ein Check, ob die eigene Miete überhöht ist, oder gar Mietwucher vorliegt, auf www.mietwucher.app/de ist auf jeden Fall sinnvoll, genauso wie die Mitgliedschaft in Mieterbund oder Mieterring, um Zugang zum Rechtsschutz zu bekommen. Letztlich müssen wir uns organisieren, miteinander sprechen, uns über Recht und Unrecht informieren, gegen unsoziale Vermieter*innen öffentlich vorgehen und perspektivisch gemeinsam die Eigentumsfrage stellen.