Rassistische Bezahlkarte

Obwohl der Bürgergeld-Regelsatz mit 563 € für eine alleinstehende Person schon viel zu niedrig ist und eigentlich das Existenzminimum abbilden soll, bekommen Menschen, die unter Flyer zum Gutscheintausch der Initiative Bezahlkarte stoppen. Jeden Freitag zwischen 16 Uhr und 18 Uhr am Kyosk, Adlerstraße 2. "Wir sagen nein zur Bezahlkarte in Freiburg und überall."das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, mit 441 € für Alleinstehende noch einmal deutlich weniger Geld. Bundesweit wird jetzt auch noch, bis auf wenige Ausnahmen, für diese Menschen die Bezahlkarte Pflicht. Das Bargeld ist üblicherweise auf 50 Euro/Monat begrenzt. Einkäufe mit der Karte sind nur dort möglich, wo Mastercard oder Visa akzeptiert werden. Die ausgrenzende Bezahlkarte erschwert es, das knappe Geldoptimal einzusetzen. Wer unter dem Existenzminimum in prekären Verhältnissen lebt, gibt sein Geld anders aus als jemand mit einem regelmäßigen Einkommen.

Das Überleben hängt u. a. vom Kauf gebrauchter Waren ab, wofür kleine Barbeträge benötigt werden. Der Kauf von Artikeln auf dem Flohmarkt oder über Kleinanzeigen, Nachbarschaftskäufe, Zuzahlungen bei Medikamenten, Geld für Klassenfahrten, Taschengeld für Kinder und vieles andere mehr ist damit kaum noch möglich.

Die Stadt Freiburg hatte sich bisher geweigert die Bezahlkarte einzuführen. Statt auf die rassistische Entmündigung der Betroffenen aufmerksam zu machen, wurde zumeist einfach auf den hohen bürokratischen Aufwand verwiesen. Nun hat das Regierungspräsidium Freiburg, infolge eines Erlasses des baden-württembergischen Justizministeriums aus dem Oktober 2024, der die landesweite Einführung vorsah, die Stadt per Weisung gezwungen, die Bezahlkarte einzuführen. Das geschieht gegen den expliziten Willen der Gemeinderatsmehrheit und der Stadtverwaltung. Ob das Vorgehen des Regierungspräsidiums gegenüber der Stadt rechtlich haltbar ist, ist allerdings nicht ganz so klar. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht die Deckung des notwendigen Bedarfs „durch Geld- oder Sachleistungen oder in Form von Bezahlkarten“ gleichrangig vor. Anders als dies in der Öffentlichkeit derzeit oft dargestellt wird,  gibt es aktuell noch keinen gesetzlichen Vorrang für die Verwendung der Bezahlkarte. Das Gesetz sieht zudem eine Ermessensentscheiung durch die zuständige Leistungsbehörde, in diesem Fall also die Leistungsabteilung im Amt für Migration und Integration (AMI), vor. Dazu schreibt der wissenschaftliche Dienst des Bundestags: „Daraus folgt, dass die örtlich zuständige Leistungsbehörde bei der Entscheidung über die Einführung und Ausgestaltung einer Bezahlkarte stets eine individuelle Einzelfallprüfung vornehmen und atypischen Sonderfällen und örtlichen Besonderheiten angemessen Rechnung tragen muss.“ Ob das Regierungspräsidium dem Amt für Migration und Integration den Spielraum für eine individuelle Einzelfallprüfung lässt und wie dann das AMI damit umgeht, bleibt abzuwarten. Da Freiburg aufgrund der Landeserstaufnahmestelle schon seit einigen Jahre von der sogenannten Anschlussunterbringung befreit ist, sind von der Bezahlkarte größtenteils Menschen betroffen, die schon einige Jahre in Freiburg wohnen. Unter ihnen zahlreiche Menschen, die schon viele Jahre hier wohnen, ein eigenes Konto haben und teilweise auch schon in „normalen“ Wohnungen leben. Dadurch dürfte sich der bürokratische Aufwand noch einmal erhöhen. Schließlich muss geregelt werden, wie die Miete zukünftig überwiesen wird etc. Es handelt sich um eine wahnsinnige Schikane und Entmündigung.

Die Initiative Bezahlkarte Stoppen organisiert schon seit einigen Monaten, bisher für Bewohner*innen der Landeserstaufnahmestelle und Geflüchtete aus dem Landkreis, im Kyosk (Adlerstraße 2) in Freiburg jeden Freitag zwischen 16 und 18 Uhr eine Umtauschbörse. Hier können solidarische Menschen Einkaufsgutscheine von Dm, Aldi etc. erwerben, sodass dann an Personen, die von der Bezahlkarte betroffen sind, Bargeld ausgezahlt werden kann und sie ein kleines bisschen Selbstbestimmung zurück erhalten.