„Recht auf Stadt“ – Freiburg | Aktuelle Termine

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                                          ****Aktuelle Termine auf tacker.fr ****

"Recht auf Stadt" - Freiburg | Aktuelle Termine

# Vortrag: Mein Haus, mein Garten – Home sweet home für alle!| So. 06.07. 11:00 Uhr | Kommunales Kino, Urachstr. 40

# Klimaanpassung: Ein Schwammstadt-Spaziergang durch den Stühlinger | Sa. 12.07. 14:00 Uhr | Treffpunkt: Solaris; Ecke Wanner-Wentzinger-Straße

# Zukunft des Wohnens in Freiburg -Welche Wohnungen brauchen wir wirklich | Di. 15.07. 18:30 Uhr | DGB-Haus Freiburg, Friedrichstraße 41-43

# Vortrag: Vortrag: Demokratische und freie Planwirtschaft?| Mi. 23.07. 20:00 Uhr | SUSI-Cafe, Vaubanalle 2

Regelmäßige TERMINE:

# FAU Workers Café: Die Eroberung des Kuchens!
jeden 1. Samstag im Monat 15-18 Uhr | Luftschloss Hinterhof Arne-Torgersen-Straße 24
Mit Kaffee, Kuchen und Klassenkampf sammeln und bündeln wir neue Kräfte !

# zum Kennen lernen und Fragen stellen rund um Hausprojektideen
Für interessierte Gruppen, Familien, Einzelmenschen
Jeden 4. Dienstag im Monat 20.00 Uhr | siehe Homepage Bauverein „Wem gehört die Stadt?“

# Zum Kuckuck! – Offenes anarchistisches Treffen für Freiburg und Region
4. Donnerstag im Monat 19:00 Uhr | Kyosk (Adlerstr. 2) [achtet auf Ankündigungen]

Bürgergeld: Es wird nach unten getreten

Keine Total-Sanktionen beim Bürgergeld!SPD und CDU planen das Bürgergeld abzuschaffen und stattdessen eine “neue Grundsicherung für Arbeitssuchende” einzuführen. Damit wollen sie die Sanktionsmöglichkeiten für Bürgergeld-Beziehende drastisch verschärfen. Von den Milliarden, die Jens Spahns Maskenaffäre die Steuerzahlenden gekostet haben, könnten sehr viele Bezieher*innen von Bürgergeld sehr lange und sehr gut leben. Trotzdem wird lieber nach unten getreten. Wie es den Betroffenen mit den viel zu niedrigen Regelsätzen tatsächlich geht, spielt in der politischen Debatte kaum eine Rolle. Die Arbeit von sanktionsfrei ist deshalb sehr wichtig. Im Juni stellte die Initiative eine Studie vor, in der Bürgergeldbezieher:innen selber zu Wort kommen.

Der Bürgergeldsatz ist viel zu niedrig

1.014 Betroffene wurden befragt. Ergebnis: Der Regelsatz von monatlich 563 € reicht laut großer Mehrheit der Befragten (72 %) nicht aus, um ein würdevolles Leben zu führen.

Nur 9 % halten eine gesunde Ernährung mit dem Regelsatz für möglich und nur jede*r zweite Befragte gibt an, dass in ihrem Haushalt alle satt werden. Ein Drittel verzichtet auf Essen, um andere Bedürfnisse erfüllen zu können; insbesondere Eltern verzichten auf Essen zu Gunsten ihrer Kinder (54 %).

Sonderausgaben, wie für eine neue Waschmaschine stellten substantielle Einschnitte dar. „Man kommt aus. Mehr auch nicht. Wenn ein großes Haushaltsgerät kaputt geht, ist das ein

Desaster.“ „Ein knappes Drittel muss sich verschulden, um den Alltag bewältigen zu können“, so die Studie. Da das Jobcenter nach Ablauf des ersten Jahres die Mietkosten nur noch in „angemessenem Rahmen“ übernimmt und Wohnraum innerhalb dieser Richtlinien immer knapper wird, zahlen derzeit 12 % der Bedarfsgemeinschaften einen Teil ihrer Miete selbst. Im Schnitt sind das 118 € monatlich, die dann entweder vom Regelsatz bezahlt werden müssen, oder zu Mietschulden und schließlich zur Kündigung führen können.

Betroffene wollen arbeiten, können es aber nicht

Oft wird behauptet, Bürgergeldbezieher*innen würden in der „sozialen Hängematte“ liegen wollen. Dazu erklärt sanktionsfrei: Dabei wird außen vorgelassen, dass viele Menschen im Bürgergeld bereits arbeiten (831.882 Aufstocker*innen), nicht erwerbsfähig sind (ca. 1,5 Mio.) oder dem Arbeitsmarkt derzeit nicht zur Verfügung stehen, weil sie Angehörige pflegen, Kinder betreuen, einer Ausbildung oder Maßnahme nachgehen oder erkrankt sind (ca. 1,1 Mio.)

Die Befragung hat ergeben, dass der Wunsch vom Bürgergeld unabhängig zu werden stark ausgeprägt ist (74 %). Jedoch sind nur Wenige zuversichtlich, dass sie auch eine Stelle finden werden, mit der sie den Bürgergeldbezug beenden können (26 %). Die Mehrheit der Befragten gibt an, dass körperliche Einschränkungen (59 %) oder psychische Erkrankungen (57 %) für sie eine Hürde bei der Arbeitssuche darstellen. Dass es gerade für Personen mit psychischen Erkrankungen fatal ist, wenn ihnen die komplette Streichung des Bürgergelds angedroht wird, sollte klar sein.

Sanktionsfrei stellt angesichts dieser Ergebnisse die Frage, inwiefern es für Personen im Bürgergeld tatsächlich ausreichend bedarfsdeckende Stellen gibt und wie realistisch es für die meisten Bürgergeldbeziehenden ist, den Leistungsbezug verlassen zu können.

Gesellschaftliches Stigma und Scham sind unter den Befragten sehr präsent. Nur 12 % fühlen sich zur Gesellschaft zugehörig und 42 % geben an, dass sie sich schämen, Bürgergeld zu beziehen. Dabei sagt die große Mehrheit, dass vielen Menschen nicht klar sei, wie schnell sie selbst ins Bürgergeld rutschen können (82 %). Die Mehrheit der Befragten (72 %) hat Angst vor weiteren Verschärfungen im Bürgergeld: Insbesondere die mögliche Wiedereinführung eines vollständigen Leistungsentzugs wird von den Befragten als akut existenzgefährdend

Stadt-für-Alle-Nachrichten Juli 2025

Haeuser mit Recht auf Stadt Banner in der HandNun sind sie wieder da, die „Stadt für Alle“ Nachrichten aus Freiburg und der Welt. Wer nicht lesen will, kann sie hier bei RDL nachhören.

  • RASSISMUS
  • MIETENWAHNSINN
  • [FR] KLEINESCHHOLZ
  • [FR] SOZIALE INFRASTRUKTUR UND WOHNEN FÜR GEFLÜCHTETE
  • [FR] KEINE VERKEHRSBERUHIGUNG IN HASLACH
  • [FR] S-BAHN STATT GÜTERBAHN?
  • [FR] KUNSTRASEN STATT WALD
  • [FR] FAHREN OHNE FAHRSCHEIN ENTKRIMINALISIEREN

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Stadt-für-Alle-Nachrichten Juni 2025

Foto vom Stühlinger Kirchplatz mit Plakat: Das Problem heisst Rassismus

Plakat am Stühlinger Platz, (Foto: rdl.de, Lizenz: CC Attribution, non-Commercial, Share Alike)

Nun sind sie wieder da, die „Stadt für Alle“ Nachrichten aus Freiburg und der Welt. Wer nicht lesen will, kann sie hier bei RDL nachhören.

  • [FR] MESSERVERBOTSZONE
  • [FR] BÜROKRATIE STATT WOHNEN
  • [FR] IMMOBILIENMARKTBERICHT
  • [FR] VERÄNDERUNGSSPERRE IN DER WIEHRE
  • [FR] WIRD ERHALTUNGSSATZUNG WALDSEE BEENDET?
  • MONSTER SUV RAUS
  • [FR] PROBLEME BEIM SOZIALTICKET
  • ABSCHIEBUNGEN SIND GRAUSAM

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Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren!

Gesetzesnovelle von 1935 Automatenmißbrauch, Erschleichen freien Eintritts (...) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Gesetzestext von 1935

40 Tage Knast, also acht Monate hinter Gittern wegen Fahrens ohne Fahrschein, war die maximale Zeit, die jemand wegen des „ Erschleichens von Leistungen“ 2024 in Baden-Württemberg im Rahmen einer Ersatzfreiheitsstrafe inhaftiert war. Das „Erschleichen von Leistungen“ ist der Paragraph 265a des Strafgesetzbuches. Eingeführt wurde er mit genau dieser Nummerierung und quasi wortgleich 1935 im Rahmen einer Strafgesetznovelle, die die Unterschrift „Adolf Hitler“ trägt. Wir sagen: Weg mit diesem Naziparagraphen! Der Freiheitsfonds geht davon aus, dass 87 % der Betroffenen, die wegen Fahrens ohne Fahrschein in den Knast kommen, erwerbslos sind und 15 % keinen festen Wohnsitz haben. 15 % seien zudem suizidgefährdet. Es geht um Menschen in Multiproblemlagen.

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Verstöße gegen die Mietpreisbremse werden kaum verfolgt

Verstöße gegen die Mietpreisbremse werden kaum verfolgtDie Wohnung von Valerie Schult in der Lehener Straße im Stühlinger kostete 690 Euro warm und das für gerade einmal 22 qm. Sie lag damit über 30 Prozent über dem Mietspiegel. Nachdem Schult ihren Vermieter auf die Mietpreisbremse angesprochen hatte, erhielt sie von ihm eine ganz offenbar vorgeschobene Eigenbedarfskündigung.
Der Vermieter, ein leitender Angestellter eines großen Unternehmens für Maschinenbau im Schwarzwald, wird, so heißt es auf dem Blog von Valerie Schult, vermutlich etwa 7000 Euro brutto „verdienen“. Er hatte ihr erzählt, dass er gerade gemeinsam mit seiner Frau ein Haus gekauft hätten. Dass die Eigenbedarfskündigung nur vorgeschoben war, zeigte sich dann spätestens beim Auszug von Schult. Der folgende Name an der Tür, war nicht der des Vermieters.
Hätte sie ihren Vermieter lieber nicht auf den Verstoß ansprechen sollen?
„Feigheit führt nicht zu Gerechtigkeit. Wenn alle Freiburger*innen ihre Rechte kennen und anwenden würden, hätten wir nicht so ein Problem. In meinem Fall hat meine Vormieterin und meine Nachmieterin ihren Vermieter nicht auf die überhöhte Miete angesprochen. Wenn wir alle als Mieter*innen nicht den Mut besitzen, unser Recht einzuklagen, geht es uns als Kollektiv nicht gut. (…) Ihr seid im Recht!“ ermutigt Valerie Schult. Weiterlesen