Wohnungsmarktbericht, Wohnungsmarktanalyse und Mietspiegel

Gleich drei Erhebungen sind aktuell in der Freiburger Mietdebatte unterwegs.
Zuerst kam der Wohnungsmarktbericht der Bundesregierung, sie attestierte Freiburg eine Mietsteigerung von 8,1 % und somit Platz drei im bundesweiten Mietsteigerungswahnsinn. Weitere Zahlen aus dem Bericht: Die durchschnittliche Mietbelastung liegt bei 25 % des Netto-Einkommens; sage und schreibe 5,43€/m² ist der Bundesdurchschnitt bei der Kaltmiete, dort geht es in Freiburg erst los (oder wird gerade, weil nicht „zeitgemäß“, abgerissen)!
Dann die nächste Studie: die vom Runden Tisch, die sie nun zum dritten Mal durchgeführt haben. Die erste führte zu einem Bundessozialgerichtsurteil, welches die Stadt Freiburg zwang, ihre Praxis der Mietobergrenzen zu überdenken und deutlich zu erhöhen (was aber immer noch nicht ausreicht). Zu den Ergebnissen: Zum letzten Jahr ergibt sich eine Mietsteigerung um 9,3 %, solche Lohnsteigerungen wären wünschenswert! Die meisten Wohnungen befinden sich um die 10 Euro/m². Haslach, der Gentrifizierungsstadtteil, legt mit 21,9 % am stärksten zu (Littenweiler 19,9 %; Stühlinger 10,7 %).
Diese beiden Studien kommen zu relativ ähnlichen Ergebnissen, nun aber der Miet(erhöhungs)spiegel.

Im neuen Mietspiegel, der ab dem neuen Jahr gültig ist, kommt die Stadt zu Mietsteigerungen der Basismiete von 3,3 %. Wie kommt es dazu?
Die Stadt hat ein hohes Interesse daran, dass der Basismietsatz relativ niedrig ist. Denn der Basismietsatz des Mietspiegels ist die Berechnungsgrundlage für die Mietobergenze, also jenen Betrag ,der Hartz IV – BezieherInnen für ihre Miete maximal gezahlt wird.
Der Trick, so der Eindruck: die Basismiete tief ansetzen und dafür fast ausschließlich Kriterien für Zuschläge im Mietspiegel definieren – und schon sieht es so aus, als ob die Mieten gar nicht so stark gestiegen seien. So sind viele der mietsenkenden Kriterien aus dem letzten Mietspiegel nicht mehr vorhanden. Das teuerste Beispiel ist der Abschlag für Hochhäuser, der machte beim letzten -23 % aus. 2013 müssen MieterInnen nun einen Aufschlag von 6 % für ihre „Unverbaute Fernsicht oder direkter Blick auf besondere historische Bauten.“ aus den Hochhäusern in Weingartens zahlen (29% mehr!!!!). Wir wussten es schon immer, die Hanglagen Herderns mit freiem Blick sind nicht vergleichbar mit der Aussicht aus den Hochhäusern Weingartens.

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