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HARTZ IV: HEIZKOSTENZUSCHUSS AUCH FÜRS ZELTEN
Obdach- bzw. Wohnungslose, die Hartz IV beziehen, haben im Winter Anspruch auf Beihilfen für Heizmaterial vom Jobcenter, auch wenn sie kein festes Dach über dem Kopf haben, sondern im Zelt übernachten. Das hat das Freiburger Sozialgericht entschieden. Das Jobcenter Emmendingen hatte dem Betroffenen den Zuschuss versagt, mit der Begründung, dass ein Zuschuss nur für die Beheizung einer Unterkunft im Sinne des Sozialgesetzbuches gezahlt werden könne. Ein Zelt sei keine solche Unterkunft. Das Sozialgericht sah das anders. Das physische Existenzminimum dürfe auch im Zelt übernachtenden Menschen nicht versagt werden. Nun muss das Jobcenter dem Kläger voraussichtlich bis Ende März monatlich einen Heizkostenzuschuss zahlen. Weiterlesen