Obwohl der Bürgergeld-Regelsatz mit 563 € für eine alleinstehende Person schon viel zu niedrig ist und eigentlich das Existenzminimum abbilden soll, bekommen Menschen, die unter
das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, mit 441 € für Alleinstehende noch einmal deutlich weniger Geld. Bundesweit wird jetzt auch noch, bis auf wenige Ausnahmen, für diese Menschen die Bezahlkarte Pflicht. Das Bargeld ist üblicherweise auf 50 Euro/Monat begrenzt. Einkäufe mit der Karte sind nur dort möglich, wo Mastercard oder Visa akzeptiert werden. Die ausgrenzende Bezahlkarte erschwert es, das knappe Geldoptimal einzusetzen. Wer unter dem Existenzminimum in prekären Verhältnissen lebt, gibt sein Geld anders aus als jemand mit einem regelmäßigen Einkommen.
Weiterlesen