
Gesetzestext von 1935
40 Tage Knast, also acht Monate hinter Gittern wegen Fahrens ohne Fahrschein, war die maximale Zeit, die jemand wegen des „ Erschleichens von Leistungen“ 2024 in Baden-Württemberg im Rahmen einer Ersatzfreiheitsstrafe inhaftiert war. Das „Erschleichen von Leistungen“ ist der Paragraph 265a des Strafgesetzbuches. Eingeführt wurde er mit genau dieser Nummerierung und quasi wortgleich 1935 im Rahmen einer Strafgesetznovelle, die die Unterschrift „Adolf Hitler“ trägt. Wir sagen: Weg mit diesem Naziparagraphen! Der Freiheitsfonds geht davon aus, dass 87 % der Betroffenen, die wegen Fahrens ohne Fahrschein in den Knast kommen, erwerbslos sind und 15 % keinen festen Wohnsitz haben. 15 % seien zudem suizidgefährdet. Es geht um Menschen in Multiproblemlagen.