Die Wohnung von Valerie Schult in der Lehener Straße im Stühlinger kostete 690 Euro warm und das für gerade einmal 22 qm. Sie lag damit über 30 Prozent über dem Mietspiegel. Nachdem Schult ihren Vermieter auf die Mietpreisbremse angesprochen hatte, erhielt sie von ihm eine ganz offenbar vorgeschobene Eigenbedarfskündigung.
Der Vermieter, ein leitender Angestellter eines großen Unternehmens für Maschinenbau im Schwarzwald, wird, so heißt es auf dem Blog von Valerie Schult, vermutlich etwa 7000 Euro brutto „verdienen“. Er hatte ihr erzählt, dass er gerade gemeinsam mit seiner Frau ein Haus gekauft hätten. Dass die Eigenbedarfskündigung nur vorgeschoben war, zeigte sich dann spätestens beim Auszug von Schult. Der folgende Name an der Tür, war nicht der des Vermieters.
Hätte sie ihren Vermieter lieber nicht auf den Verstoß ansprechen sollen?
– „Feigheit führt nicht zu Gerechtigkeit. Wenn alle Freiburger*innen ihre Rechte kennen und anwenden würden, hätten wir nicht so ein Problem. In meinem Fall hat meine Vormieterin und meine Nachmieterin ihren Vermieter nicht auf die überhöhte Miete angesprochen. Wenn wir alle als Mieter*innen nicht den Mut besitzen, unser Recht einzuklagen, geht es uns als Kollektiv nicht gut. (…) Ihr seid im Recht!“ ermutigt Valerie Schult. Weiterlesen