STADT-FÜR-ALLE-NACHRICHTEN (01/02 2015)

Nun sind sie wieder da, die „Stadt für Alle“ Nachrichten aus Freiburg und der Welt. Wer nicht lesen will, kann hören! Zumindest diese „Stadt für Alle“ – Nachrichten bei RDL

FREIBURG NACH MÜNCHEN AM TEUERSTEN
Laut empirica ist Freiburg nach München die zweitteuerste Stadt beim Neubau von Eigentumswohnungen. Lag Freiburg 2008 bei den Preisen noch sehr nahe bei Hamburg und Stuttgart, sind seither die Neubauerwerbspreise explodiert.

[FR] SCHWARMSTADT MIT WACHSENDER VERDRÄNGUNG
Die jüngsten Bevölkerungsprognosen rechnen bis zum Jahr 2030 mit einem Anstieg der Einwohnerzahl Freiburgs von 218.000 auf 245.000 Personen. Die Anzahl der Haushalte soll um 10,4 Prozent steigen. Empirica rechnet mit einem weiteren Preisanstieg, der „Entmischung“ der Sozialstruktur und der Gefahr der Abwanderung von Familien in der Expansionsphase. Bei diesen weist Freiburg schon jetzt ein negatives Wanderungssaldo mit dem Umland auf.

[FR] GOETHE 2 ABRISS NACH ÜBER 4 JAHREN LEERSTAND UND 2 RÄUMUNGEN
Über vier Jahre nach dem Auszug des Erwerbslosentreffs Goethe 2 des Diakonischen Werks wurde der Gebäudekomplex an der Kronenbrücke nun abgerissen. Zwei Mal hatten AktivistInnen im Jahr 2011 versucht, das Gebäude zu besetzen und so wenigstens vorübergehend die großzügigen Räumlichkeiten zu nutzen. Beide Male wurde die Besetzung allerdings polizeilich geräumt. Das Hauptgebäude stammte ursprünglich aus dem Jahr 1868. Der jetzige Eigentümer, die Evangelische Stiftung Pflege Schönau, konnte es offenbar gut mit ihrem christlichen Gewissen vereinbaren, in zentraler Lage, gut nutzbare Räumlichkeiten leerstehen zu lassen. Und das trotz etwa 1400 Haushalten in der städtischen Wohnungs-Notfallkartei, trotz völlig überfüllter Obdachlosenunterkünfte, trotz fehlendem Wohnraum für Flüchtlinge etc.

SPANIEN: TÖDLICHE ZWANGSRÄUMGEN
In Zaragoza hat sich die 43 Esther das Leben genommen, weil ihre Zwangsräumung kurz bervorstand.

ZWANGSRÄUMUNGEN BEI AKUTER SUIZIDGEFAHR RECHTSWIDRIG
Das Bundesverfassungsgericht hat angesichts des Falls eines über 80-jährigen Beschwerdeführers und seiner Frau, die das Eigentum ihrem Wohnhaus durch Zwangsversteigerung verloren hatten, erklärt, dass das grundgesetzliche Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit das Vollstreckungsgericht dazu verpflichtet, besonders sorgfältig zu prüfen ob dem Schuldner räumungsfolgenbedingt schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen bis hin zum Suizid drohen. Der neue Eigentümer hatte per Zwangsvollstreckung räumen lassen wollen. Ein Sachverständiger war zum Ergebnis gekommen, dass die Selbstmordgefahr im Falle der Räumung hoch sei. Das Landgericht hatte den Vollstreckungsschutz dann aber aufgehoben. Die nun folgende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt allerdings nur bei akuter Suizidgefahr trotz zumutbarer Bemühungen, nicht aber bei latenter Selbstmordgefahr.

SCHERE ZWISCHEN ARM UND REICH GEHT IMMER WEITER AUSEINANDER
Im Jahr 2016 wird 1 Prozent der Weltbevölkerung mehr Vermögen besitzen, als der Rest der Welt zusammengenommen, so das Ergebnis der jüngsten Oxfam Studie. Das Vermögen der 80 reichsten Menschen hat sich zwischen 2009 und 2014 verdoppelt. Sie besitzen genauso viel wie die ärmeren 50 Prozent der Weltbevölkerung. Während die einen mehr haben, als sie in einem Leben je verbrauchen können, kämpfen Millionen Menschen um das tägliche Überleben, so Oxfam.

GLOBALE PREKARITÄT
Laut aktuellem Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur weltweiten Beschäftigungslage hat die Zahl der prekären Beschäftigungsverhältnisse seit 2012 weltweit um 27 Millionen zugenommen. Die Hälfte dieser prekären Arbeitsverhältnisse befinden sich im subsaharischen Afrika und Südasien. Hier sind jeweils 3 von 4 ArbeiterInnen prekär beschäftigt. 10 Prozent der arbeitenden Weltbevölkerung verdienen 30 bis 40 Prozent des Gesamteinkommens. Die ärmsten 10 Prozent verdienen 2 Prozent des Gesamteinkommens. Die hohe Jugendarbeitslosigkeit sei ein Phänomen aller Regionen. Der Frust, erklärt die ILO, heize soziale Unzufriedenheit an.

DOPPELT SO HOHE MIETEN BEIM MIETSHÄUSERSYNDIKAT DURCH KLEINANLEGERSCHUTZGESETZ?
Das sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz, das sich momentan noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, bedroht solidarisch wirtschaftende Projekte, die auf die Einwerbung von Direktkrediten angewiesen sind, existenziell. Eigentlich soll das Gesetz eine Reaktion auf die Pleite des Windkraftunternehmens Prokon sein und Investitionen von KleinanlegerInnen besser schützen. Für große Unternehmen stellt es kein Problem dar, für Projekte ohne riesige Eigenmittel allerdings schon. Die sogenannte Prospektpflicht, die fällig würde, wenn für Direktkredite geworben wird, würde etwa 50.000 Euro pro Jahr kosten. Für Projekte wie in Freiburg auf Gutleutmatten könnte das Mietsteigerungen von 50% bedeuten. So wären die geplanten sozialgebundenen Mietwohnungen unmöglich und die Projekte am Ende.

VORKAUFSRECHT FÜR MIETER
Wird eine vermietete Wohnung verkauft, besitzen MieterInnen Vorkaufsrecht. Werden sie übergangen, können sie Schadensersatz verlangen, entschied der Bundesgerichtshof. Beim Verkauf an Familienangehörige des jeweiligen Vermieters gilt das Vorkaufsrecht nicht. Das Urteil, so der BGH, soll MieterInnen davor schützen, durch KäuferInnen aus der Wohnung verdrängt zu werden.

NACH ZWANGSRÄUMUNG DROHT KINDESENTZUG
Die 35-jährige Sofica Jucan, die mit ihrer sechsjährigen Tochter, ihrem einen Monat alten Baby und ihrem Freund in einem Zimmer in Hamburg wohnte, muss fürchten, ihre Kinder abgeben zu müssen. Sie und ihr Freund, der einer informellen Arbeit nachgeht, zahlten zwar regelmäßig 300 Euro Miete. Allerdings wohnten sie, ohne es zu wissen, in einer illegalen Wohnung. Es folgte die Zwangsräumung. Nun droht die Obdachlosigkeit. Denn RumänInnen, die keine Arbeit finden- für eine Mutter in Mutterschutz unmöglich – haben in Hamburg keine Leistungsansprüche und werden daher auch nicht in einer Familienunterkunft der Stadt untergebracht. Das Jugendamt schlägt der Mutter nun vor, in ihre Heimat zurückzukehren oder ihre Kinder abzugeben. Denn: Obdachlosigkeit stellt eine Kindeswohlgefährdung dar.

GRÜN-ROT SCHIEBT FREIBURGER FAMILIE INS ELEND AB
Am 20. Januar wurden vom Baden-Airpark insgesamt 140 Personen abgeschoben, darunter Sadbera Ametovic mit ihren 6 kranken Kindern aus Freiburg. Nun leben sie im Elendsviertel von Niš in Serbien. Derzeit leben sie dort beim Opa. 9 Menschen auf 9qm. Sogar unter der CDU gab es in Baden-Württemberg früher einen Winterabschiebestopp. Obwohl im Koalitionsvertrag das Motto ‚Humanität hat Vorrang‘ in Sachen Flüchtlingspolitik vereinbart wurde, gab es nun unter Grün-Rot nicht einmal einen informellen Abschiebestopp im Winter. Am 24. Februar fand die nächste Sammelabschiebung statt. Hiervon bedroht war zu Redaktionsschluss u.a. eine Familie aus Langenargen am Bodensee, wo die Mutter in Serbien von Zwangsprostitution betroffen und die Tochter hiervon bedroht war. Innenminister Gall (SPD) und Ministerpräsident Kretschmann ziehen sich auf ein vermeintlich formal korrekt verlaufenes Verfahren, das zur Abschiebung geführt hat, zurück. Wo Recht zur Unrecht wird, wird Widerstand zu Pflicht!