KEIN Paradigmenwechsel bei der Freiburger Stadtbau

KEIN Paradigmenwechsel bei der Freiburger StadtbauNach den Gemeinderatsbeschlüssen zur Neukonzeption der Freiburger Stadtbau bleibt festzuhalten: Ein echter Paradigmenwechsel findet nicht statt. Die Marktlogik, die uns die Wohnungskrise beschert hat, wird selbst bei der Stadtbau nicht beerdigt.
Erstmal ist zu begrüßen, dass die MieterInnen der FSB nicht mehr den städtischen Haushalt sanieren müssen. Sie müssen mit ihren Mieten kein Hotel und Kunstdepot mehr bauen, nun sollen sie allerdings den Bau neuer Wohnungen finanzieren und das wird auch über Mieterhöhungen geschehen. Warum wird es nicht endlich als Aufgabe der Gesamtstadt angesehen, für ausreichenden bezahlbaren Wohnraum zu sorgen?

Mieterhöhungswelle bei der FSB
Im Juli wurden zahlreiche Stadtbaumieter*innen darüber informiert, dass ihre Mieten zum 1. November steigen sollen. Das Mietmoratorium bei der FSB ist also ausgelaufen. 580 Haushalte sind betroffen. Einen Aufschrei gegen diese massive Mieterhöhungswelle gibt es allerdings nicht. Die Pressemitteilung der Stadtbau trägt auch nicht die Mieterhöhungen im Titel, sondern erklärt: „Zukunftskonzept FSB 2030 ermöglicht faire Mieten“. Mit den Mieterhöhungen im November soll nämlich der viel zitierte Sozialbonus starten. „Niemand sollte mehr als 30 Prozent seines Einkommens für die Miete aufwenden“, lassen sich die GeschäftsführerInnen der FSB, Ralf Klausmann und Magdalena Szablewska, zitieren. Leider wird aber genau das auch in Zukunft der Fall sein. Erstes Problem – neben dem Umstand, dass die Mieter bürokratische Wohngeldanträge stellen müssen – der „Sozialbonus“ bezieht sich auf die Nettokaltmiete. Insbesondere bei den älteren und schlechter ausgestatteten Stadtbauwohnungen machen aber die Nebenkosten einen erheblichen Teil der Miete aus. Doch selbst bezogen auf die Kaltmiete werden auch in Zukunft Mieter*innen über 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufwenden müssen. Mietsenkungen für Haushalte, die derzeit mehr ausgeben müssen, wird es nicht geben. Sie werden lediglich von der weiteren Erhöhung ihrer, für sie schon jetzt viel zu teuren Miete, verschont. Von einer Entlastung dieser Mieter*innen kann keine Rede sein. Dass die Mieten weiter steigen, wird auch unter Martin Horn nicht in Frage gestellt. Die schön klingenden 25%, die die Stadtbaumieten unter dem Mietspiegel der Gesamtstadt bleiben sollen, sind keinesfalls erfreulich. Laut Mietspiegel gibt es gerade für den überwiegenden Bestand der Stadtbauwohnungen einen Wohnlagenzone-Abschlag (Weingarten –15% / Brühl, Haslach, Landwasser –7%). Fürs Baujahr 1961 bis 1977 -7% und weitere Abzüge für Wohnwertmerkmale (Gebäude mit mindestens 10 Etagen -10%). Das Hochhaus in Weingarten hat also einen Abschlag von 32%. Besonders bei den bisher etwas günstigeren FSB Wohnungen sind also weitere Mieterhöhungen zu befürchten und das, obwohl viele dieser Häuser über die Jahre gesehen schon längst von den Mieter*innen abgezahlt wären.

Nicht sozialer „Sozialbonus“
Da die Mietobergrenze für Hartz-IV- Bezieher*innen beim Blick auf das real existierende Mietniveau viel zu niedrig ist, müssen zahlreiche Menschen einen Teil der Miete aus den mickrigen Hartz IV Sätzen bezahlen. Ausgerechnet dieser Personenkreis wird ausgeschlossen vom sogenannten „Sozialbonus“. Auch die Mieten in sozialgebundenen FSB- Wohnungen werden weiter steigen, ohne dass die Betroffenen den „Sozialbonus“ in Anschlag bringen könnten.

Echte Änderungen!
Eine wirkliche Verbesserung bei der Stadtbau kann es nur geben, wenn das Wohnen endlich zum Grundbedürfnis erklärt wird, für das nicht der Mieterhöhungsspiegel der Bezugspunkt ist. Mieten bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft sollten nicht über einen zu bestimmenden qm Preis hinausgehen und Mieterhöhungen dürften lediglich diskutiert werden, wenn die Instandhaltungskosten massiv steigen würden. Es bliebe den Skandal zu beheben, dass die Stadtbau trotz eklatantem Mangel an bezahlbaren Wohnraum weiterhin auch Eigentumswohnungen errichtet.