Stadt-für-Alle-Nachrichten (Rückblick 15. Januar bis 15. Februar 2021)

Stadt-für-Alle-Nachrichten (Rückblick 15. Januar bis 15. Februar 2021)Nun sind sie wieder da, die „Stadt für Alle“ Nachrichten aus Freiburg und der Welt. Wer nicht lesen will, kann sie hier bei RDL nachhören.

[FR] ETWAS WENIGER ANTI-ARMEN POLIZEI
Im Rahmen der Kürzungen im städtischen Haushalt scheint es im Gemeinderat eine Mehrheit dafür zu geben, die Stellenerweiterung für den Kommunalen Vollzugsdienst wieder rückgängig zu machen. 6 der 17 Stellen sollen wieder wegfallen. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Vollzugsdienstes ist das Vorgehen gegen Obdachlose, Menschen, die gezwungen sind zu betteln, und Straßenmusiker*innen. Die Kürzung geht in die richtige Richtung. Weiter bleibt aber die Forderung: Armut statt Arme bekämpfen, Kommunalen Vollzugsdienst abschaffen!

[FR] RÄUMUNG VON UNGENUTZTEM BUNKER
Im seit Jahren leerstehenden Schlossbergbunker hatten sich neun Obdachlose eingerichtet, um bei der Winterkälte ein Dach über dem Kopf zu haben. Anwohner*innen denunzierten sie wohl und die Polizei räumte am 11. Februar den Bunker. Die Betroffenen bekamen noch nicht einmal die Zeit ihr Hab und Gut einzupacken.

[FR] SCHUTZSCHILD FÜR MIETERINNEN
Das Freiburger Mietenbündnis fordert in einem offenen Brief an Oberbürgermeister Martin Horn ein Schutzschild für Freiburger Mieter*innen gegen die Folgen der Corona-Pandemie. Die Stadtbau solle Stundungsangebote machen, Zwangsräumungen sollten unterbleiben. Laut Stadtbau ist das Praxis: „Der Anteil der Mieterinnen und Mieter, die unser Angebot der Mietstundung oder Ratenzahlungen in Anspruch nehmen, liegt unter einem Prozent.“ Wenn es keine „Mietausfälle“ gibt, heißt das aber noch lange nicht, dass die Mieter*innen kein Problem haben die Miete zu zahlen. Sie sparen wahrscheinlich woanders. Das Mietenbündnis fordert, dass sich der OB auch an andere Vermieter*innen wenden und dort einen Mieterhöhungsverzicht und ein soziales Stundungsangebot einfordern soll.

[FR] 20 FFP2-MASKEN FÜR HARTZ-IV-BEZIEHER
Im Fall eines Arbeitssuchenden hat das Sozialgericht Karlsruhe in einer Eilentscheidung verfügt, dass das Jobcenter zusätzlich zum Regelsatz entweder als Sachleistung wöchentlich 20 FFP2-Masken verschicken oder als Geldleistung hierfür monatlich weitere 129,- € zahlen muss. Es bestätigte damit einen unabweisbaren Hygienebedarfs an FFP2-Masken bis zum Sommeranfang. Ohne Mund-Nasen-Bedeckungen dieses Standards seien Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen in ihrem Grundrecht auf sozialen Teilhabe in unverhältnismäßiger Weise beschränkt. Nach drei Monaten Lockdown müssten Arbeitssuchende wieder am Gemeinschaftsleben in einer dem sozialen Existenzminimum entsprechenden Art und Weise teilnehmen können.

[FR] BAUMFÄLLUNGEN IM METZGERGRÜN
Im Freiburger Quartier Im Metzgergrün zieht die Stadtbau entgegen dem Willen der Mehrheit der bisherigen Bewohner*innen ihre Abriss- und Neubaupläne durch. Dabei lassen es Stadt und Stadtbau an Transparenz fehlen. Einige der geliebten Wirtschaftsgärten der Bewohner*innen wurden ohne Vorwarnung gekündigt. Bei der Bachumlegung im Zuge der Baumaßnahmen wird auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet. Die IG Metzgergrün kritisiert, dass auch unnötig viele Bäume gefällt werden sollen, statt den alten Baumbestand in die Pläne zu integrieren.

[FR] REPRESSION GEGEN SPÄTI
Im Juni muss der erste Freiburger Späti seine bisherigen Räumlichkeiten im Stühlinger verlassen. Nun droht das Ordnungsamt dem „Bis Späti“ auch noch mit einem Ausschankverbot ab 22 Uhr ab März. Die Stadtverwaltung scheint weiterhin nur auf die Gegner*innen eines lebendigen Stadtquartiers hören zu wollen. Im Viertel gibt es viele Stimmen, die sich für den Späti ausgesprochen haben. Innerhalb der Stadtverwaltung scheint es aber weiter wenig Toleranz für kommunikatives Nachtleben zu geben. „Bis Späti“ würde gerne im Stühlinger bleiben und sucht neue Räume.

[FR] KEINE DATEN FÜR DIE BUNDESWEHR!
Beim Werben fürs Sterben macht die Bundeswehr auch bei Minderjährigen keinen Halt. Sie schickt Jugendoffiziere in Schulen und schreibt jährlich Jugendliche an, die im Folgejahr 18 werden. Die dafür notwendigen Daten übermittelt die Stadt Freiburg, genau wie andere Gemeinden, an die Bundeswehr. Dieser Datenweitergabe kann widersprochen werden. Wer dem Jahrgang 2004 angehört und keine Übermittlung seiner Daten wünscht, sollte dies dem Amt für Bürgerservice und
Informationsmanagement bis Montag, 15. März, mitteilen.