Stadt-für-Alle-Nachrichten (Rückblick 15. Mai bis 15. Juni 2023)

Stadt-für-Alle-Nachrichten (Rückblick 15. Mai bis 15. Juni 2023)Nun sind sie wieder da, die „Stadt für Alle“ Nachrichten aus Freiburg und der Welt. Wer nicht lesen will, kann sie hier bei RDL nachhören.

VERGESELLSCHAFTUNG GROSSER WOHNUNGSUNTERNEHMEN MÖGLICH!
Die Expertenkommission zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ hat bestätigt, dass die Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen gesetzeskonform ist. Artikel 15 des Grundgesetzes könne „auf die anvisierten Immobilien“ angewendet werden, „sofern die gemeinnützige Bewirtschaftung für die Zukunft gesetzlich gesichert ist.“ Die große Mehrheit der Expert:innenkomission sieht auch kein Hindernis bei der Enteignung durch die Landesverfassung. Demnach könne eine Entschädigung für die Wohnungsunternehmen auch unter dem Verkehrswert liegen. Die schwarz-rote Berliner Landesregierung scheint den Willen der Bevölkerung aber weiterhin nicht umsetzen zu wollen und versucht undemokratisch, über ein Rahmengesetz und die Ankündigung, erst ein fernliegendes Verfassungsgerichtsurteil abwarten zu wollen, die Umsetzung des Volksentscheids weiter zu verzögern.

[FR] SCHLAMPIGE SANIERUNG BEI VONOVIA
Im Auggener Weg in Freiburg Weingarten haben sich 85 Bewohner:innen einer Unterschriftenliste angeschlossen, die die Beseitigung von Müll, Ratten und die Reparatur der nichtfunktionierenden Klingelanlage im Haus 2 fordert. Schon Monate können Mieter:innen ihre Keller und Balkone nicht nutzen. Zudem scheint die Renovierung nach dem Legionellenproblem zum Leidwesen der Mieter:innen billig erledigt worden zu sein.

[FR] BEWOHNER:INNENPARK-GEBÜHREN RECHTSWIDRIG
Die Freiburger Bewohnerparkgebührensatzung ist unwirksam, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Anwohner:innenparkausweise kosten nun vorerst wieder nur 30€ statt im Durchschnitt 360€. Für die soziale Staffelung, so das Gericht, gebe es keine bundesrechtliche Grundlage. Der alternative Verkehrsclub VCD erklärte, dass es in den Bewohner:innenparkgebieten mehr Platz als früher gegeben habe und weniger zugeparkte Kreuzungen, die Verkehrssicherheit also höher war. Die Zahl der Bewohner:innenausweise hatte durch die Gebühren um 60 % abgenommen.

KEINE GRUNDRECHTE FÜR GEFLÜCHTETE
Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen Grundrechtseinschränkungen in Flüchtlingslagern zurückgewiesen. Die Klage gegen die Zimmer- und Zutrittskontrollen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für oder ehrlicher gegen Flüchtlinge in Freiburg wurden nicht akzeptiert, da die Kläger mittlerweile nicht mehr in diesem Lager wohnen. Damit ist der Grundrechtsschutz kaum vor Gericht durchsetzbar, da Klagen von Bewohner:innen während ihrer Zeit in der LEA kaum vorstellbar sind.
Die andere Klage bezog sich auf den Polizeieinsatz bei der Abschiebung des Flüchtlingsaktivisten Alassa M. Aus der LEA Ellwangen. Hier wie auch bei der LEA Freiburg entschied das Gericht zwar, dass die Unverletzlichkeit Wohnung gilt, schränkte den Grundrechtsschutz, der eigentlich daraus folgen müsste, aber gleich wieder massiv ein. Das Eindringen in das Zimmer von Alassa M. sei keine Durchsuchung, weil es so klein und übersichtlich sei, dass er nicht gesucht werden musste. Auch für das polizeiliche Betreten eines Zimmers braucht es eigentlich eine dringende Gefahr. Das Bundesverwaltungsgericht sieht diese allerdings dadurch erfüllt, dass die Abschiebung sonst evtl. schwerer durchführbar wäre. Das oberste Verwaltungsgericht stellte sich damit in den Dienst eines Diskurses und der Politik, die Flüchtlinge als Gefahr sehen, die man möglichst schnell abschieben muss, Menschenrechte hin oder her.

FREIBURG – POLIZEIBURG
Rund um die Nachttanzdemo für subkulturelle Freiräume, die den Wegfall und den Mangel ebendieser kritisierte, zeigten sich das Freiburger Ordnungsamt und die Polizei mal wieder höchst repressiv und wurden dabei von der Badischen Zeitung, statt kritisch kontrolliert zu werden, massiv angestachelt. Ein etwas ausschweifendes sogenanntes „Cornern“ am Lederleplatz im Stühlinger sorgte für einen reaktionären Shitstorm. Daraufhin sah sich die Polizei bemüßigt einen Hip-Hop-Jam unter dem Motto „Musik und Kultur lassen sich nicht verdrängen“ noch vor dem Beginn per Prügeleinheit BFE zu unterbinden. Obwohl es einen politischen Aufruf, Transparente und politische Parolen gab, stellte die Polizei willkürlich in Abrede, dass die Veranstaltung unter den Schutz der Versammlungsfreiheit falle. Der Nachttanzdemo am Folgetag begegnete die Freiburger Stadtverwaltung, bzw. das Ordnungsamt, dann mit einer Allgemeinverfügung, die der Demo den Startort verbot, weil am Stühlinger Kirchplatz an diesem Abend auch die Nostalgische Messe stattfand. In der Verfügung fabulierte das Ordnungsamt von Ausschreitungen und einer Gefahr für Sicherheit und Ordnung.
Die Nachttanzdemo startete dann einfach wenige hundert Meter entfernt vom Kirchplatz und zog lautstark und friedlich tanzend durch die Stadt. Ständig begleitet wurde sie von einem übermäßigen Polizeiaufgebot, das den Alfred-Döblin-Platz in der Vauban nach Beendigung des Aufzugs räumte. Mitten in der Nacht ignorierte die Polizei dann auch noch, dass es sich beim Mietshäuser-Syndikats-Projekt S.U.S.I um Privatgelände handelt, drang dort in Gärten ein, leuchtete in Wohnungen und störte die Nachtruhe von zahlreichen Bewohner:innen, darunter natürlich auch einigen Kindern.