Stadt-für-Alle-Nachrichten (Rückblick 15. Mai bis 15. Juni 2023)

Stadt-für-Alle-Nachrichten (Rückblick 15. Mai bis 15. Juni 2023)Nun sind sie wieder da, die „Stadt für Alle“ Nachrichten aus Freiburg und der Welt. Wer nicht lesen will, kann sie hier bei RDL nachhören.

VERGESELLSCHAFTUNG GROSSER WOHNUNGSUNTERNEHMEN MÖGLICH!
Die Expertenkommission zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ hat bestätigt, dass die Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen gesetzeskonform ist. Artikel 15 des Grundgesetzes könne „auf die anvisierten Immobilien“ angewendet werden, „sofern die gemeinnützige Bewirtschaftung für die Zukunft gesetzlich gesichert ist.“ Die große Mehrheit der Expert:innenkomission sieht auch kein Hindernis bei der Enteignung durch die Landesverfassung. Demnach könne eine Entschädigung für die Wohnungsunternehmen auch unter dem Verkehrswert liegen. Die schwarz-rote Berliner Landesregierung scheint den Willen der Bevölkerung aber weiterhin nicht umsetzen zu wollen und versucht undemokratisch, über ein Rahmengesetz und die Ankündigung, erst ein fernliegendes Verfassungsgerichtsurteil abwarten zu wollen, die Umsetzung des Volksentscheids weiter zu verzögern.

[FR] SCHLAMPIGE SANIERUNG BEI VONOVIA
Im Auggener Weg in Freiburg Weingarten haben sich 85 Bewohner:innen einer Unterschriftenliste angeschlossen, die die Beseitigung von Müll, Ratten und die Reparatur der nichtfunktionierenden Klingelanlage im Haus 2 fordert. Schon Monate können Mieter:innen ihre Keller und Balkone nicht nutzen. Zudem scheint die Renovierung nach dem Legionellenproblem zum Leidwesen der Mieter:innen billig erledigt worden zu sein.

[FR] BEWOHNER:INNENPARK-GEBÜHREN RECHTSWIDRIG
Die Freiburger Bewohnerparkgebührensatzung ist unwirksam, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Anwohner:innenparkausweise kosten nun vorerst wieder nur 30€ statt im Durchschnitt 360€. Für die soziale Staffelung, so das Gericht, gebe es keine bundesrechtliche Grundlage. Der alternative Verkehrsclub VCD erklärte, dass es in den Bewohner:innenparkgebieten mehr Platz als früher gegeben habe und weniger zugeparkte Kreuzungen, die Verkehrssicherheit also höher war. Die Zahl der Bewohner:innenausweise hatte durch die Gebühren um 60 % abgenommen.

KEINE GRUNDRECHTE FÜR GEFLÜCHTETE
Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen Grundrechtseinschränkungen in Flüchtlingslagern zurückgewiesen. Die Klage gegen die Zimmer- und Zutrittskontrollen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für oder ehrlicher gegen Flüchtlinge in Freiburg wurden nicht akzeptiert, da die Kläger mittlerweile nicht mehr in diesem Lager wohnen. Damit ist der Grundrechtsschutz kaum vor Gericht durchsetzbar, da Klagen von Bewohner:innen während ihrer Zeit in der LEA kaum vorstellbar sind.
Die andere Klage bezog sich auf den Polizeieinsatz bei der Abschiebung des Flüchtlingsaktivisten Alassa M. Aus der LEA Ellwangen. Hier wie auch bei der LEA Freiburg entschied das Gericht zwar, dass die Unverletzlichkeit Wohnung gilt, schränkte den Grundrechtsschutz, der eigentlich daraus folgen müsste, aber gleich wieder massiv ein. Das Eindringen in das Zimmer von Alassa M. sei keine Durchsuchung, weil es so klein und übersichtlich sei, dass er nicht gesucht werden musste. Auch für das polizeiliche Betreten eines Zimmers braucht es eigentlich eine dringende Gefahr. Das Bundesverwaltungsgericht sieht diese allerdings dadurch erfüllt, dass die Abschiebung sonst evtl. schwerer durchführbar wäre. Das oberste Verwaltungsgericht stellte sich damit in den Dienst eines Diskurses und der Politik, die Flüchtlinge als Gefahr sehen, die man möglichst schnell abschieben muss, Menschenrechte hin oder her.

FREIBURG – POLIZEIBURG
Rund um die Nachttanzdemo für subkulturelle Freiräume, die den Wegfall und den Mangel ebendieser kritisierte, zeigten sich das Freiburger Ordnungsamt und die Polizei mal wieder höchst repressiv und wurden dabei von der Badischen Zeitung, statt kritisch kontrolliert zu werden, massiv angestachelt. Ein etwas ausschweifendes sogenanntes „Cornern“ am Lederleplatz im Stühlinger sorgte für einen reaktionären Shitstorm. Daraufhin sah sich die Polizei bemüßigt einen Hip-Hop-Jam unter dem Motto „Musik und Kultur lassen sich nicht verdrängen“ noch vor dem Beginn per Prügeleinheit BFE zu unterbinden. Obwohl es einen politischen Aufruf, Transparente und politische Parolen gab, stellte die Polizei willkürlich in Abrede, dass die Veranstaltung unter den Schutz der Versammlungsfreiheit falle. Der Nachttanzdemo am Folgetag begegnete die Freiburger Stadtverwaltung, bzw. das Ordnungsamt, dann mit einer Allgemeinverfügung, die der Demo den Startort verbot, weil am Stühlinger Kirchplatz an diesem Abend auch die Nostalgische Messe stattfand. In der Verfügung fabulierte das Ordnungsamt von Ausschreitungen und einer Gefahr für Sicherheit und Ordnung.
Die Nachttanzdemo startete dann einfach wenige hundert Meter entfernt vom Kirchplatz und zog lautstark und friedlich tanzend durch die Stadt. Ständig begleitet wurde sie von einem übermäßigen Polizeiaufgebot, das den Alfred-Döblin-Platz in der Vauban nach Beendigung des Aufzugs räumte. Mitten in der Nacht ignorierte die Polizei dann auch noch, dass es sich beim Mietshäuser-Syndikats-Projekt S.U.S.I um Privatgelände handelt, drang dort in Gärten ein, leuchtete in Wohnungen und störte die Nachtruhe von zahlreichen Bewohner:innen, darunter natürlich auch einigen Kindern.

Nachhaltige Täuschung im Metzgergrün

Nachhaltige Täuschung im MetzgergrünDas Metzgergrün hat ein Nachhaltigkeitszertifikat in Platin erhalten. Ja, die Arbeitersiedlung im Freiburger Stadtteil Stühlinger ist ja wirklich sehr grün, hat tolle Gärten, vielleicht gibts ja noch ein paar auf den ersten Blick nicht sichtbare Solaranlagen, also wieso sollte das nicht nachhaltig sein? Nein, ausgezeichnet wurde nicht das alte Metzgergrün, sondern die Quartiersentwicklung, also der Abriss und der begonnene Neubau.
Auch das bestehende Metzgergrün ist wohl nicht besonders nachhaltig. Die Bausubstanz ist nicht so marode wie es oft dargestellt wird, hochwertig aber auch nicht. Die Energiebilanz der Häuser dürfte schlecht sein. Aber hat das Abriss- und Neubauprojekt ein Nachhaltigkeitszertifikat verdient? – Nein, hat es nicht. Die Auszeichnung und die damit verbundene Kommunikation von Stadt und Stadtbau sind eine einzige Täuschung, in ökologischer, insbesondere aber auch sozialer Hinsicht.
Man sollte meinen, dass man in der Wohnbaubranche heutzutage die sogenannte Graue Energie berücksichtigt, wenn man von Nachhaltigkeit spricht. Die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen tat genau das bei der Zertifizierung des Metzgergrüns aber nicht. Der CO2-Ausstoß, den der Abriss der bestehenden Häuser verursacht, und die CO2-Bilanz, die der Neubau erzeugt, wurden einfach ignoriert. Bemerkenswert angesichts dessen, dass allein die Herstellung von Zement Studien zufolge etwa acht Prozent der globalen Treibhausgasemissionen ausmacht. Werner Sobek von der Uni Stuttgart erklärt z. B., dass die Herstellung eines Kubikmeters Stahlbeton plus des darin befindlichen Stahls im Durchschnitt 320 bis 340 Kilogramm CO2 ausstoße. „Das bedeutet, Sie emittieren bei der Herstellung von einem Kubikmeter Stahlbeton so viel CO2 wie 4.000 Bäume einen Tag lang umsetzen können: das heißt, einatmen und in eine Baum- und Blattstruktur umsetzen können.“
Insbesondere bei Betonbauten dürfte der Abriss eines bestehenden Gebäudes trotz dessen schlechterer Energiebilanz beim Heizen fast nie die ökologischere Variante sein. Die Stadtbau plant nur 91 der 550 Wohnungen im Metzgergrün, zu dem dann auch der vorher unbebaute Caravanplatz gehört, in Holzbauweise zu errichten. Jetzt könnten einige sagen: Ja, aber die Häuser sind in so einem schlechten Zustand, dass man sie nur noch abreißen kann. – Aber stimmt das überhaupt? Nein, zumindest wurde es nie geprüft. Geprüft wurde in der Vergangenheit lediglich, ob eine Aufstockung möglich ist. Es gibt durchaus Architekten, die sagen: Die Bausubstanz lässt sich sanieren und erhalten.
In sozialer Hinsicht werden im Metzgergrün teilweise richtiggehend Fake News verbreitet. So geschehen z. B. auf der Pressekonferenz zur Verleihung des Nachhaltigkeitszertifikats.
Dort sprach Oberbürgermeister Martin Horn davon, dass 75% sozial geförderte Wohnungen entstehen sollen. Eine Nachfrage von Radio Dreyeckland bei der Stadtbau im Nachgang, ob sich denn die Pläne geänderten hätten, die FSB sich also, in einer Stadt in der es hauptsächlich an Sozialwohnungen mangelt, endlich auf solche konzentriert, ergab: Nein, die Zahlen, die Martin Horn nannte und die auch in einer Pressemitteilung der FSB verbreitet wurden, waren falsch. Weiterhin wird nur mit 50% sozial geförderten Wohnungen, 25% Prozent „freifinanzierten“ Wohnungen, die durch den Mieterhöhungsspiegel für viele unbezahlbar sein dürften, und 25% Eigentumswohnungen geplant. Die Badische Zeitung hatte die falschen Zahlen aber schon übernommen und sorgte so wieder einmal für einen sozialen Anstrich des Projektes. Und sozial ist dieses Projekt nun wirklich nicht. Es sollen insgesamt gerade einmal 275 öffentlich geförderte Wohnungen gebaut werden. Aktuell gibt es aber 250 Wohnungen, deren Mieten teilweise noch weit unter dem Preisniveau des sozialen Wohnungsbaus liegen. Bezogen auf das alte Metzgergrün fallen sogar 100 bezahlbare Wohnungen weg. Trotz Neubau auf dem Caravanplatz gibt es insgesamt gerade einmal ein Plus von 25 halbwegs bezahlbaren Wohnungen. Unter dem Strich werden für ein Projekt, das mehr Wohnraum für Besserverdienende schafft, viel Geld aufgewendet, Bäume gefällt, Gärten zerstört, Menschen verdrängt und viel CO2 in die Luft geblasen. Eure Nachhaltigkeit stinkt zum Himmel!

Stadt-für-Alle-Nachrichten (Rückblick 15. April bis 15. Mai 2023)

Stadt-für-Alle-Nachrichten (Rückblick 15. April bis 15. Mai 2023)Nun sind sie wieder da, die „Stadt für Alle“ Nachrichten aus Freiburg und der Welt. Wer nicht lesen will, kann sie hier bei RDL nachhören.

STAATSANWALTSCHAFT IM VERFOLGUNGSWAHN GEGEN RDL
Im Januar kam es zu einer Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland sowie bei zwei Mitarbeitern. Das Landgericht Karlsruhe entschied die Anklage gegen einen Redakteur nicht zuzulassen. Ihm war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, durch eine eine kurze Meldung über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Verbot der Internetplattform Indymedia Linksunten gegen das Vereinigungsverbot verstoßen zu haben. Das Landgericht entschied, dass die Verlinkung Teil der journalistischen Aufgaben und daher keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung sei. RDL-Anwältin Angela Furmaniak erklärte: „Kritik an staatlichem Handeln ist die grundlegende Aufgabe der Presse und darf nicht durch eine politisch motivierte Strafverfolgung ausgehebelt werden.“ Die politisch motivierte Strafverfolgung geht aber weiter. Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde ein. Nun muss das Oberlandesgericht die Beschwerde prüfen. RDL forderte als Konsequenz aus dem Fall die Staatsschutzabteilung der Karlsruher Staatsanwaltschaft aufzulösen, da sie eine Gefahr für die Grundrechte darstelle. Weiterlesen

Asylbewerberleistungs-Gesetz abschaffen – Wohnungen statt Lager

Asylbewerberleistungs-Gesetz abschaffen – Wohnungen statt LagerVor 30 Jahren, am 26. Mai 1993, wurde im Rahmen des sogenannten „Asylkompromisses“ nicht nur das Grundrecht auf Asyl ausgehöhlt, sondern auch das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt. Obwohl das gesetzliche Existenzminimum für Bezieher*innen von Bürgergeld (Hartz IV) bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger als das staatlich festgelegte Existenzminimum.
Baden-Württemberg und insbesondere auch Freiburg stechen in diesen Debatten als Vorreiter der restriktiven Politik gegen Asylbewerber_innen heraus. So erließ das CDU-geführte Landesinnenministerium – ohne Druck der Bundesregierung – einen Erlass am 28.07.1980, welcher zur Folge hatte, dass ab dem 15.9.1980 Sammellager, Arbeitsverbot, Sachleistungsversorgung und Wohnsitzauflage eingeführt wurden. Die ersten Sammellager befanden sich zu dem Zeitpunkt in Konstanz, Tübingen, Donaueschingen und Karlsruhe. In Karlsruhe wurde zudem die „Zentrale Anlaufstelle für Flüchtlinge“ (ZAst) eingerichtet. Bis zu dem Zeitpunkt der Arbeitsverbote sorgten ca. 80% der Asylsuchenden selbst für ihren Lebensunterhalt, was nun für viele nicht mehr möglich war. Baden-Württemberg ließ es sich ordentlich kosten, Asylsuchende von der Gesellschaft zu trennen, zu isolieren und zu unterdrücken. So überstiegen die anfallenden Kosten von durchschnittlich 1054 DM pro Kopf und Monat bei Weitem den Sozialhilfesatz bei individuellem Wohnen.
Auch in Freiburg wurde 1980 ein Sammellager installiert. Die Bewohner:innen bekamen keine Sozialhilfeleistungen mehr. Neben den genannten Punkten galt auch ein Kochverbot. Bis Ende 1987 gab es nur fertiggekochtes Essen. Danach Essenspakete. Dagegen gab es Protest.
Im April 1988 wurde ein Hungerstreik von Bewohner*innen der Idingerstraße in Freiburg organisiert. Im selben Jahr scheiterte die Sammellager-Politik von Baden-Württemberg. 1993 wurde in Freiburg dann ein „Modellprojekt“, ein Sammellager im Stadtteil Vauban, vom Land etabliert. Darin
sollte ein Asyl-Schnellverfahren stattfinden. Es gab Demonstrationen, Haus-
und Dachbesetzungen gegen das Lager. Wieder nur Fremdversorgung, Arbeitsverbot und eine minimale Krankenversorgung. Die Bewohner*innen protestierten mit Sitz-, Hungerstreiks und Boykottaktionen.
Ab 1993 galt dann bundesweit das Asylbewerberleistungsgesetz. 2003 hat die Stadt Freiburg selbst ein Rechtsgutachten zum AsylbLG in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Eine
Sachleistungsgewährung über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten stellt nach verbreiteter Ansicht eine unzulässige Diskriminierung dar.
Die Einrichtung der Landeserstaufnahmestelle in Freiburg ist ein Rückfall in die Politik der 90er Jahre. 42 Jahre Lagerleben von Geflüchteten in Freiburg steht für eine strukturelle Ausgrenzung von Menschen auf der Flucht. Mit dem AsylbLG wurden weitere Einschränkungen bei der
medizinischen Behandlung und eine mögliche Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für 80 Cent/h eingeführt.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, sie wolle das „Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln“. Für uns kann eine „Weiterentwicklung“ nur bedeuten, dass die Bundesregierung endlich aufhört, Menschen in ein Leben unter dem gesetzlich festgelegten Existenzminimum und in ein staatlich diktiertes Sachleistungssystem zu zwingen.
Daher sagen wir: 30 Jahre sind genug! Wir fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Am 26. Mai soll in Freiburg eine Demonstration stattfinden, auf asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de kann ein offener Brief unterschrieben werden.

Stadt-für-Alle-Nachrichten (Rückblick 15. März bis 15. April 2023)

Stadt-für-Alle-Nachrichten (Rückblick 15. März bis 15. April 2023)Nun sind sie wieder da, die „Stadt für Alle“ Nachrichten aus Freiburg und der Welt. Wer nicht lesen will, kann sie hier bei RDL nachhören.

[FR] TOURISTIFIZIERUNG DES COLOMBIPARKS
Die Umgestaltung des Colombiparks hat begonnen. Der Platz für Drogenabhängige wird von der östlichen auf die westliche Seite des Parks verlegt, obwohl es dort deutlich mehr Anwohner:innen gibt. Das zeigt: Wenn Anwohner:inneninteressen mal quer zum Plan für eine tourismusfreundliche Clean City liegen, ignoriert die Stadt sie gerne. Hauptsache der Blick vom Colombihotel und dem Rotteckring wird nicht durch die soziale Realität gestört. Zudem nimmt die Kommerzialisierung des Parks durch den ausgedehnten Weihnachtsmarkt und Feierabendmärkte weiter zu. Aber wenn dann ein neuer Kinderspielplatz die Neugestaltung abrundet, kann doch niemand was gegen das Projekt haben? – Doch!

[FR] BREISACHER HOF SANIERUNG
Die Sanierung der ehemaligen Kasernenanlage Breisacher Hof durch die Freiburger Stadtbau hat begonnen. Wieder einmal erwartet die Mieter:innen im Falle der Wiederkehr in die sanierten Wohnungen eine über die Jahre verteilte ordentliche Mieterhöhung. Unverständlich ist, dass bei der Sanierung von neun fünf-Zimmer-Wohnungen vier wegfallen, obwohl gerade für größere Familien in Freiburg kaum Wohnraum zu Verfügung steht.

[FR] KEINE VERKEHRSWENDE
Der Ausbau des Fuß- und Radverkehrs war auf Platz eins im Beteiligungshaushalt der Green City Freiburg. Und trotzdem wurden die Haushaltsmittel in diesem Bereich gekürzt. Viel scheinen Stadtverwaltung und Gemeinderat nicht auf die Beteiligung der Freiburger:innen zu geben.

ENERGIEWENDE SELBER MACHEN Weiterlesen