Nun sind sie wieder da, die „Stadt für Alle“ Nachrichten aus Freiburg und der Welt. Wer nicht lesen will, kann sie hier bei RDL nachhören.
[FR] ANTI-ARMEN-POLIZEI WIRD AUFGESTOCKT
Oberbürgermeister Martin Horn hat angekündigt den kommunalen Vollzugsdienst, früher als KOD bekannt, zu verdoppeln. Und zwar ohne einen Beschluss des Gemeinderats. Als Vorwand dient die Entscheidung des Mannheimer Verwaltungsgerichtshof zum Augustinerplatz. Dieser verpflichtet die Stadt dazu, die Nachtruhe durchzusetzen. Bekannt wurde die Verdoppelung der Stadtsheriffs etwa zur selben Zeit, als publik wurde, dass der Vollzugsdienst dreimal täglich das ach so gefährliche Klimacamp kontrolliert hat. Ansonsten ist der Tätigkeitsschwerpunkt des Vollzugsdienstes per Aufgabenbeschreibung das Vorgehen gegen Obdachlose, Menschen, die gezwungen sind zu betteln, und Straßenmusiker*innen. Wir bleiben deshalb bei der Forderung: Anti-Armen-Polizei abschaffen! Weiterlesen


allerdings als Gebühren. Am 24. Oktober wird der Gemeinderat die geplante Erhöhung von zuvor 515 € für ein Einzelzimmer absegnen. Und das wird nicht nur Flüchtlingslager, sondern auch die Unterkünfte für Obdachlose betreffen. Hintergrund für die horrende Höhe der „Gebühr“ ist, dass das Land den Kommunen für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen einen prozentualen Anteil der Kosten erstattet, und je höher die Kosten angesetzt werden, desto höher wird der Betrag, den das Land überweist. Ebenso verhält es sich mit dem Geld vom Bund im Rahmen des Transferleistungsbezugs. Für die Mehrheit der BewohnerInnen der Unterkünfte macht dieses Zahlenspiel keinen Unterschied, da ihr Schlafplatz aus Sozialleistungen finanziert wird. Es gibt allerdings auch einige Menschen, die mit ihrer Erwerbsarbeit genug verdienen, um die Unterkunftsgebühren selbst bezahlen zu müssen. Um diese Menschen nicht all zu hoch zu belasten und so wieder in den Sozialleistungsbezug zu drängen, soll diese Gruppe nicht die komplette Höhe der „Gebühren“ zahlen. Obwohl die Menschen meist ziemlich unterprivilegiert sind, spricht die Stadt hier von einer Privilegierung. Statt wie bisher 40 Prozent, soll die Reduktion nun 48,5 % betragen, um diese Gruppe durch die erwähnte Gebührenerhöhung nicht noch stärker als bisher schon zu belasten. Allerdings muss die „Privilegierung“ erst einmal beantragt werden. Und es ist keinesfalls so, dass die Kosten mit der Reduzierung niedrig wären. Ein Einzelzimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft kostet auch „privilegiert“ noch 309 €. Selbst ein Platz im Mehrbettzimmer im Flüchtlingslager kostet 420 €, bzw. mit Reduzierung 216 €. 








