Mietkosten in Freiburg – was heißt sozial gerechtes Wohnen?

Ein Dach über dem Kopf zu haben ist eines der zentralen Grundbedürfnisse des Menschen und rangiert von der Dringlichkeit her nicht weit nach dem Bedürfnis nach ausreichender Ernährung. Während es in Deutschland allein mehrere hunderttausend von Obdachlosigkeit betroffene Menschen gibt, ist jedoch auch die Situation derjenigen nicht unbedingt problemfrei, die eine Wohnung zur Miete gefunden haben. Die Kosten einer Wohnung (Miete und Nebenkosten, v.a. Energiekosten), sind vielfach eine hohe Belastung für das Haushaltsbudget, selbst für Menschen mit durchschnittlichem Einkommen. Weiterlesen

Sozialauftrag: Sozialmieter zahlen Marktmieten!?

Die Freiburger Stadtbau (FSB)

„(…) verfolg[t] in allen Geschäftsbereichen die Zurverfügungstellung von preiswertem Wohnraum im Stadtgebiet Freiburg, sowie die Versorgung einkommensschwacher Bevölkerungsteile, alleinerziehender Eltern, Arbeitsloser, Obdachloser und Jugendlicher“.

Diese an sich lobenswerten Ziele, die in der Satzung der FSB zu lesen sind, werden jedoch ständig durch politische Beschlüsse des Gemeinderates seit den 1990er Jahre in ihr Gegenteil verkehrt. So wird seit Jahrzehnten immer wieder argumentativ erneuert, dass die Mieten der im städtischen Besitz befindlichen Wohnungen an die marktüblichen Mieten „heranzuführen“ seien. Dabei verweist der Gemeinderat auf  die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) des Landes BaWü, die 1993 die Stadt Freiburg zu diesem Vorgehen verpflichtet hätte. Dieses Argument dient aber letztendlich nur dazu die eigene politische Verantwortung zu verschleiern: Die GPA selbst stellte im Juli 2012 richtig, dass keine verpflichtende Anweisung an die Stadt Freiburg erfolgt sei. Somit kann der Gemeinderat – sofern der politische Wille da ist – diese Entscheidung auch wieder aufheben.

Sickereffekte

Die Erwartung, dass ein “Bauen auf Teufel komm raus” zu einer spürbaren Entlastung des Wohnungsmarktes führt, basiert auf dem Glauben an so genannte Sickereffekte. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausweitung des Wohnungsangebotes durch Neubau Umzugsketten auslöst. Bezieht demnach ein Haushalt eine neue (in der Regel höherwertige) Wohnung, wird seine bisherige Wohnung frei und kann nun von einer anderen Mietpartei übernommen werden, welche über ein niedrigeres Einkommen verfügt. Diese macht wiederum eine Wohnung frei, die bezogen werden kann, so  dass eine ganze Kette von Umzügen ausgelöst wird. Soweit die Theorie. Empirische Untersuchungen haben gezeigt, dass Sickereffekte in der Realität nur in einem geringen Maße vorzufinden sind. Wenn überhaupt Umzugsketten auftreten, brechen diese relativ frühzeitig wieder ab. Grund hierfür ist die Aufspaltung des Wohnungsmarktes in Teilmärkte, etwa für Eigentumswohnungen, hochpreisige oder günstige Mietwohnungen, Sozialwohnungen. Die Teilmärkte sind in sich weitgehend geschlossen, ein Wechsel der NachfragerInnen zwischen den Märkten ist verhältnismäßig selten. Zudem führt die obligatorische Erhöhung der Miete bei Neuvermietungen dazu, dass ein Umzug für viele Menschen aus finanziellen Gründen gar nicht in Frage kommt. (RaS-Fr)

Freiburg – Stadt für Alle?! – Zeitung Juli 2012

Bezahlbarer Wohnraum ist die halbe Miete!Die zweite Ausgabe der „Stadt für Alle?! “ – Zeitung ist da!

Ihr könnt sie entweder gedruckt als Teil der Straßenzeitung FREIeBÜRGER lesen (wird an allen möglichen Ecken Freiburgs verkauft) oder hier als pdf.

Diesmal wieder dabei: ein Schwerpunkthema („FSB saniert städtischen Haushalt anstatt Wohnungen“), Stadt-für-Alle-Nachrichten aus Freiburg und der Welt, sowie ein fortlaufendes Glossar zu wohnpolitisch relevanten Begriffen.
Die Begriffserklärungen werdet ihr gesammelt auch auf der RaS-Homepage finden unter „Stadtpolitik von A bis Z“ (im Aufbau).

Viel Spaß beim Lesen wünscht die „Stadt für Alle?! “ – Redaktion!

STADT-FÜR-ALLE-NACHRICHTEN (05/06 – 2012)

MIETRECHTÄNDERUNGEN
Die Bundesregierung hat am 23. Mai das  Mietrechtsänderungsgesetz auf den Weg  gebracht. Das Gesetz bedeutet laut ersten  Analysen vor allem eine Stärkung der  VermieterInnen. So soll bspw. bei energetischen Modernisierungen für bis zu drei Monate keine Mietminderung mehr  möglich sein und die Begründungsanforderungen für Modernisierungsmaßnahmen werden gesenkt. Auch fristlose Kündigungen und Räumungen sollen in einigen Punkten erleichtert werden; u.a. um  gegen das Schreckgespenst „Mietnomaden“ vorzugehen. Was an diesem medial  verbreiteten Problem von Mietprellern  tatsächlich dran ist, lässt sich bisher aber  wissenschaftlich-statistisch nicht belegen. Das Mietrechtsänderungsgesetz  wird nun als nächste Instanz in die parlamentarische Lesung gehen. (RaS) Weiterlesen