Seit 2016 existiert in Freiburg eine Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für die Aufnahme und Registrierung geflüchteter Menschen. Der Gemeinderat der Stadt Freiburg hat der Einrichtung, in der bis zu 800 Menschen untergebracht werden können, mehrheitlich zugestimmt und sich gleichzeitig der Verantwortung einer kommunalen Flüchtlingsaufnahme entzogen. Bei der Einrichtung handelt es sich um eine Institution, in der alle Lebensäußerungen der dort wohnenden Menschen bestimmt, geregelt und kontrolliert werden. Festgelegt ist dies in einer Hausordnung und dem Vertrag, der zwischen dem Regierungspräsidium Freiburg und dem Betreiber der Einrichtung, European Homecare, vereinbart wurde. Die Geflüchteten, die in der Einrichtung leben, unterliegen einer Wohnsitzauflage und der Residenzpflicht. Wer sich in einem Asylverfahren befindet oder eine Duldung hat, darf nicht außerhalb der Einrichtung wohnen und ohne Genehmigung die Stadt Freiburg nicht verlassen. Wer länger als sieben Tage abwesend ist, verliert die Berechtigung, in der Einrichtung zu leben, und sämtliche sozialen Ansprüche. Über die Abwesenheit wird die Polizei informiert. Weiterlesen